In dem Streit um die Veröffentlichung von Auszügen aus Hitlers “Mein Kampf“ in “Zeitungszeugen“ hat der Verleger einen Rückzieher gemacht.
München. Im Urheberrechtsstreit über die Veröffentlichung von Auszügen aus Hitlers „Mein Kampf“ in der Zeitschrift „Zeitungszeugen“ hat der britische Verleger Peter McGee einen Rückzieher gemacht. In der für Donnerstag geplanten Veröffentlichung seien die Hitler-Zitate unleserlich gemacht, gab der Verleger am Mittwoch auf seiner Homepage bekannt. Damit wolle er einer Eskalation im Rechtsstreit mit dem Freistaat Bayern vorbeugen. Interessierte Leser könnten sich allerdings die vollständige Broschüre mit den Hitler-Passagen auf dem Postweg bestellen, sagte ein Sprecher auf Anfrage.
+++ "Mein Kampf"-Veröffentlichung: Ministerium zieht vor Gericht +++
Das Münchner Landgericht gab am Mittwoch in einer einstweiligen Verfügung einem Verbotsantrag des Freistaats Bayern statt. Somit darf Adolf Hitlers „Mein Kampf“ nicht an deutschen Zeitungskiosken verkauft werden: Dem britischen Verleger Peter McGee sei damit die Veröffentlichung von Auszügen aus dem Hitler-Buch verboten worden, teilte das Landgericht mit. Die geplante Publikation sei nicht vom Zitatrecht gedeckt, hieß es zur Begründung.
Außerdem gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass Bayern aus verfassungsrechtlichen Gründen gehindert wäre, den urheberrechtlichen Verbotsanspruch durchzusetzen. Der Freistaat besitzt noch bis 2015 die Urheberrechte an „Mein Kampf“. (dpa/dpad)