Feuerwerk und krachende Böller gehören am Silvester einfach dazu, aber unsachgemäßer Gebrauch der Raketen ist gefährlich.

Erfurt. Zum Verkaufsstart für Feuerwerkskörper am kommenden Dienstag haben Sozialministerium, Feuerwehr und TÜV vor Risiken gewarnt. Das Abbrennen sei nicht nur bei Kirchen, Heimen und Kliniken verboten, sondern auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern, teilte das Ministerium mit. Die meisten Raketen und Böller dürften nur von mindestens 18-Jährigen gezündet werden. Außerdem müssten die Feuerwerkskörper eine Zulassung der Bundesanstalt für Materialprüfung haben, die an der Abkürzung BAM erkennbar sei oder einem CE-Zeichen. Der TÜV warnte vor einer Unterschätzung der Feuerwerkskörper, die Temperaturen bis 1000 Grad und Lautstärken weit über der Schmerzgrenze erzeugten.

Der Feuerwehrverband warnte unter anderem vor nicht gezündeten Blindgängern. Sie sollten auf keinen Fall aufgehoben oder gar erneut angebrannt werden. Außerdem hätten Böller nichts am Körper verloren, etwa in Jacken- oder Hosentaschen. Zur Sicherheit sollten in der Silvesternacht auch Möbel, Hausrat und brennbare Gegenstände von Balkonen in die Wohnungen gebracht werden. Das Feuerwerksverbot in der Nähe von Fachwerkhäusern gelte in diesem Jahr erstmalig. Mehrere Kommunen hatten Bedenken geäußert, wie sich das in der Praxis umsetzen lasse. Der Feuerwehrverband empfahl, auf örtliche Regelungen dazu zu achten.

In der vergangenen Silvesternacht hatte das Innenministerium 92 Zwischenfälle mit Feuerwerkskörpern registriert, wobei zwölf Menschen verletzt wurden. Bei 42 Bränden entstand den Angaben nach ein Schaden von insgesamt rund 190 000 Euro.

Sozialministerin Heike Taubert (SPD) empfahl als risikolose Alternative zum Feuerwerk, die sonst dafür ausgegebenen Geldbeträge für Menschen in Notsituationen zu spenden.

DAK warnt vor Hörschäden nach Silvester-Feuerwerk

Unterdessen hat die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) hat vor Hörschäden durch den Krach von Feuerwerk gewarnt. Silvesterknaller hinterließen häufig Geräusche im Ohr, wenn ihre Explosion schon lange vorbei sei, erklärte die Krankenkasse. Sie könnten Hörschäden wie Tinnitus oder sogar Risse im Trommelfell verursachen. Einen Abstand von zehn bis zwanzig Metern zu Knallfröschen, Böllern und Raketen empfahl deshalb Jürgen Viezens, DAK-Experte und Hals-, Nasen-, Ohrenarzt.

Die DAK verglich den Geräuschpegel von manchen Silvesterknallern mit dem Lärm beim Start eines Düsenjets. Unter Umständen reiche ein Knall, um ein Hörtrauma auszulösen und irreparable Schäden anzurichten. „Je näher der Knaller am Ohr, desto schlimmer der Hörschaden“, sagte Viezens. Die DAK wies darauf hin, dass Kinder und Jugendliche besonders gefährdet seien, weil sie zu nah am Explosionskörper blieben. Laut einer Untersuchung der Universität Gießen habe bereits jedes zehnte Kind bereits Hörschäden, die durch Knallgeräusche wie beim Jahreswechsel verursacht wurden.