Das Testament von Popstar Michael Jackson ist am Mittwoch beim Kreisgericht in Los Angeles eingereicht worden. In dem Dokument vom 7. Juli 2002 heißt es unter anderem:
Los Angeles. „Ich, Michael Joseph Jackson, ein Bürger der Staates Kalifornien, erkläre dies zu meinem letzten Willen und widerrufe hiermit alle früheren Vermächtnisse und Anhänge, die ich gemacht habe.“
„Ich erkläre, dass ich nicht verheiratet bin. Meine Ehe mit Deborah Jean Rowe Jackson wurde gelöst. Ich habe drei lebende Kinder, Prince Michael Jackson Junior, Paris Michael Katherine Jackson und Prince Michael Joseph Jackson II. Ich habe keine anderen Kinder, weder lebend noch gestorben.“
„Ich gebe mein gesamtes Vermögen an den oder die Treuhänder, die dann unter der (...) von mir ausgeführten Treuhand-Erklärung vom 22. März 2002 handeln, die Michael Jackson Familien Treuhandfonds genannt wird (...). Das gesamte Vermögen soll als Teil dieses Fonds gehalten, gemanagt und verteilt werden.“
„Ich ernenne John Branca, John McClain und Barry Siegel zu gemeinsamen Vollstreckern des Testaments. (...) Ich gebe meinen Vollstreckern die volle Macht und Autorität, jederzeit (...) über das Vermögen zu verfügen.“
„Außer in diesem Testament (...) anders vorgesehen, habe ich es absichtlich unterlassen, meine Erben zu berücksichtigen. Ich habe es absichtlich unterlassen, meine frühere Frau Deborah Jean Rowe Jackson zu berücksichtigen.“
„Falls eines meiner Kinder zur Zeit meines Todes noch minderjährig ist, benenne ich meine Mutter Katherine Jackson zum Vormund für die Personen und das Erbe dieser minderjährigen Kinder. Wenn Katherine Jackson mich nicht überlebt oder nicht in der Lage oder nicht bereit ist, als Vormund einzutreten, benenne ich Diana Ross als Vormund für die Personen und das Erbe dieser minderjährigen Kinder.“
„Ich unterschreibe diesen Willen am 7. Juli 2002 mit meinem Namen, Michael Joseph Jackson.“