Hannover. Ernst August Prinz von Hannover (51) gilt künftig als vorbestraft. Mit der von seinem Anwalt angekündigten Rücknahme der Revision wird automatisch ein Urteil des Landgerichts Hannover rechtskräftig, das den Welfen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445 000 Euro verurteilte. Ruhe aber wird es an der Gerichtsfront deshalb nicht geben: Die Rücknahme der Revision bedeutet nämlich keineswegs, daß Ernst August aufgibt. Vielmehr strebt sein Anwalt das sehr aufwendige Verfahren einer Wiederaufnahme des Prozesses an. Das Landgericht Hannover hatte den Prinzen zu der Geldstrafe verurteilt, weil er einen Hotelier in Kenia krankenhausreif geprügelt hatte. Möglicher kleiner Vorteil für den Chef des Welfenhauses durch die Rücknahme der Revision: Die Staatsanwaltschaft Hannover prüft nach Angaben eines Sprechers nun, was mit einem Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung passiert. Der Prinz soll einen Sicherheitsbeamten auf dem Flughafen Hannover angepöbelt haben (wir berichteten). Hier kommt nach Auskunft der Justiz eine Einstellung des Verfahrens in Frage, weil der Vorwurf gering wirke angesichts des nun zumindest vorerst rechtskräftigen Urteils wegen gefährlicher Körperverletzung.