Auf Mord steht nach belgischem Recht lebenslange Haft. Sofern sich die Laienjury und die drei Berufsrichter - voraussichtlich nächste Woche - auf dieses Strafmaß einigen, muss der Hauptangeklagte Dutroux bis zu seinem Tod hinter Gitter, denn lebenslänglich bedeutet in Belgien auch lebenslänglich. Theoretisch könnte er nach zehn Jahren eine vorzeitige Entlassung wegen "guter Führung" beantragen. Allerdings müsste eine staatliche Kommission bescheinigen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgehe, und sie müsste sich zudem die Zustimmung der Opfer holen. (afp)