Der Berliner Anwalt der „No Angels“-Sängerin Christian Schertz sieht für ein aktuelles strafrechtliches Verhalten der 26-Jährigen „keine irgendwie gearteten Anhaltspunkte“. Daher gehe er davon aus, dass die Untersuchungshaft für seine Mandantin unverzüglich aufgehoben wird, erklärte er am Dienstagnachmittag gegenüber der Presse.Mit Bildern von den No Angels.

Darmstadt. Schertz kritisierte auch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Nach seiner Auffassung hätte die Behörde keine öffentliche Erklärung über den Tatvorwurf abgeben dürfen. Aktuell handele es sich ausschließlich um ein laufendes Ermittlungsverfahren, sagte der Rechtsanwalt. Es sei in keiner Weise bewiesen, dass seine Mandantin für eine HIV-Infektion einer anderen Person verantwortlich sei.

Ein Sprecher der Darmstädter Staatsanwaltschaft verteidigte hingegen die Festnahme der Sängerin in der Öffentlichkeit. "Wir haben ihre Wohnadresse observiert und festgestellt, dass sie nicht immer anwesend war. Also mussten wir einen Termin wählen, zu dem die Sängerin mit Sicherheit hingeht", erklärte Staatsanwalt Ger Neuber. Dazu habe sich ein Auftritt von Nadja Benaissa an Ostern in einem Frankfurter Musikclub angeboten.

Zum Vorwurf gegen Benaissa erläuterte Staatsanwalt: "Wenn jemand, der davon Kenntnis hat, dass er HIV-infiziert ist, seinen Partner nicht informiert und der Partner sich ansteckt, dann ist das gefährliche Körperverletzung", sagte er. "Kommt es nicht zur Ansteckung, ist das versuchte gefährliche Körperverletzung." Bei einer Verurteilung droht Benaissa eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Das Mitglied der Popband No Angels soll trotz ihrer HIV-Infektion mit mehreren Männern ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben und für die Infektion eines Sex-Partners mit dem Aids-Erreger verantwortlich sein. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wirft der 26-Jährigen gefährliche Körperverletzung vor. Sie sitzt derzeit in einem hessischen Gefängnis in Untersuchungshaft - Grund: Wiederholungsgefahr.