Drei Kinder wurden in Paderborn am Mittwochnachmittag stark alkoholisiert ins Krankenhaus eingeliefert. Die Jungs und Mädchen im Alter von 11 - 13 Jahren hatten zusammen auf einem Spielplatz Wodka getrunken.
Paderborn. Am Mittwochnachmittag wurde drei stark alkoholisierte Kinder ins Paderborner Krankenhaus eingeliefert. Eines der Kinder konnte nach ambulanter Behandlung noch am Mittwochabend wieder aus ärztlicher Obhut entlassen werden. Die zwei weiteren Kinder mussten die Nacht in der Klinik verbringen.
Es war 15:35, als die Polizei von der Feuerwehr gerufen worden war. Ein Rettungswagen war zu einem Spielplatz im Stadtteil Lieth entsandt worden. Als Polizeibeamte Minuten später auf dem Spielplatz eintrafen, entdeckten sie einen 12-jährigen Jungen, der schlafend im Sandkasten lag. Erst nach mehrmaligem Schütteln, konnte der Junge, der sich kaum artikulieren konnte, geweckt werden. Nur wenige Meter neben dem Sandkasten lag ein Mädchen (13), das sich ebenso wie der Junge wiederholt übergeben hatte und auch erst nach mehrfachem Ansprechen, nur ansatzweise mit den Polizisten sprechen konnte.
Beide Kinder rochen stark nach Alkohol. Auch gaben sie an, Wodka getrunken zu haben. Sie mussten vom Rettungsdienst, gestützt werden, weil sie nicht mehr alleine laufen konnten. Sie wurden sofort zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Noch während des Polizeieinsatzes erhielten die Beamten die Nachricht, dass noch ein weiteres Kind an dem Alkoholgelage beteiligt war.Es handelte sich um einen 11-jährigen Jungen, der kurz zuvor nach Hause gegangen war. Angaben seines Vaters zufolge hatte er sich sofort ins Bett gelegt und war eingeschlafen. Er war weder ansprechbar noch überhaupt wach zu bekommen. Auch er roch stark nach Alkohol. Der Vater forderte einen Notarzt an, der das Kind ins Krankenhaus brachte.
Hier konnte das Kind von Polizeibeamten befragt werden. Der Schüler erklärte, mit insgesamt vier Kindern und Jugendlichen Wodka getrunken zu haben. An den Ort, wo der Alkohol konsumiert worden sei, konnte sich der Junge nicht mehr erinnern. Auch kannte er die Namen der beiden Jugendlichen nur unvollständig. Während der 11-jährige nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus verlassen konnte, mussten die beiden anderen Kinder über Nacht in ärztlicher Betreuung bleiben. Sie konnten am Donnerstag wieder entlassen werden.
Die näheren Umstände des Vorfalls werden derzeit von der Polizei geprüft. Es war nicht der einzige Vorfall der Art. Bereits im Januar war es unweit dieses Spielplatzes zu einem ähnlichen Ereignis gekommen. Damals war ein 13-Jähriger Junge ebenfalls hochgradig alkoholisiert auf einem Spielplatz von einem Anwohner angetroffen worden. Auch er wurde nach notärztlicher Erstbehandlung in einem lebensgefährlichen Zustand in ein Krankenhaus gebracht.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die eindeutige Gesetzeslage hin. Nach dem Jugendschutzgesetz ist die Abgabe und/oder der Verzehr von Branntwein und branntweinhaltige Getränken erst ab 18 Jahren erlaubt. Andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt dürfen erst ab 16 Jahre konsumiert werden. Das Personal in Alkoholverkaufsstellen ist verpflichtet, sich im Zweifelsfall immer den Ausweis vorzeigen zu lassen. Aber auch Eltern und Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen tragen eine hohe Verantwortung und sollen durch vorbildhaftes Verhalten dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche nicht schon frühzeitig zu Alkoholkonsumenten werden. Jugendämter und Polizei setzen neben der Betrachtung von gesetzlichen Vorgaben auf Eigenverantwortung von den Eltern, auf gute Aufklärung. Mit Hilfe von Präventionsarbeit als auch Jugendschutzkontrollen soll der bedrohlichen Entwicklung des Alkoholmissbrauchs entgegengewirkt werden.