Im Streit um einen Fernsehbeitrag über den ältesten Sohn der Monegassen-Prinzessin Caroline (52) hat der Bundesgerichtshof (BGH) der Freiheit der...
Karlsruhe. Im Streit um einen Fernsehbeitrag über den ältesten Sohn der Monegassen-Prinzessin Caroline (52) hat der Bundesgerichtshof (BGH) der Freiheit der Medien den Vorrang eingeräumt. Der vor knapp vier Jahren auf RTL ausgestrahlte Sechs-Minuten-Film verletze nicht die Privatsphäre von Andrea Casiraghi (24), heißt es in dem Urteil. Zwar werden darin Szenen aus seinem Privatleben gezeigt, darunter Aufnahmen in Badehose. Weil der Film aber kurz nach der Beisetzung von Fürst Rainier (* 81) ausgestrahlt wurde, überwiegt laut BGH in diesem Fall das öffentliche Interesse an der Fürstenfamilie (Az.: VI ZR 261/07).