Bei Wettermoderator Jörg Kachelmann lägen keine psychischen Erkrankungen vor, so ein Gutachten des Sachverständigen Hartmut Pleines.

Mannheim. Der Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann nähert sich dem Ende. Am 18. Mai soll die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten. Diesen Termin teilte am Donnerstag vor dem Landgericht Mannheim der Vorsitzende Richter Michael Seidling mit. Am Morgen war der psychiatrische Sachverständige Hartmut Pleines von der Strafkammer gehört worden. Nach seinem Gutachten liegen bei Kachelmann keine psychischen Erkrankungen vor und es gebe keinerlei Hinweise auf eine Beeinträchtigung seiner Schuldfähigkeit. Das betreffe auch sein Sexualverhalten. Auch bei einem "betont variantenreichen Sexualleben“ könne nicht von einem Krankheitsbild gesprochen werden. Kachelmann verfolgte die Aussage des Gutachters mit großer Aufmerksamkeit und schrieb mit.

Eine narzisstische Persönlichkeitsstörung verneinte der Neurologe Pleines ebenso. „Eigensucht und egozentrisches Verhalten“ seien Kachelmann zwar nicht fremd. Deshalb könne aber nicht von einem krankhaften Befund gesprochen werden. Kachelmann weiche zwar „ein gutes Stück vom Idealbild einer ausgeglichenen Persönlichkeit ab“, aber eine klinische Diagnose sei damit nicht verbunden, so der Gutachter. Zweifel an seiner Schuldfähigkeit gebe es nicht.

Verteidigung stellt Befangenheitsantrag gegen einen Gutachter

Die Verteidigung stellte zudem einen Befangenheitsantrag gegen einen Gutachter. Rechtsanwalt Johann Schwenn lehnte am 39. Verhandlungstag den Rechtsmediziner Rainer Mattern als befangen ab. Mattern hatte sein Gutachten bereits am 1. Februar erstattet. Darin war er zum Ergebnis gekommen, dass die Verletzungen am Hals und den Oberschenkeln des möglichen Vergewaltigungsopfers von einem Messerrücken stammen beziehungsweise die blauen Flecken am Oberschenkel von Kniestößen des Angeklagten verursacht worden sein könnten.

Schwenn beanstandete, dass Mattern ein Tatgeschehen nahegelegt habe, von dem das angebliche Vergewaltigungsopfer nicht gesprochen hätte. Vielmehr habe die Ex-Freundin Kachelmanns angegeben, er habe ihr die Messerschneide an den Hals gedrückt. Sie habe auch nicht gewusst, woher die Hämatome an ihren Oberschenkeln stammen. Dass sie von Kniestößen herrühren, habe dann Mattern nahe gelegt.

Die Staatsanwaltschaft beantragte darüber hinaus die Vernehmung von Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker als Zeuge. Er habe der „Bild“-Zeitung gezielt Informationen zugespielt, hieß es. Eine Frau hatte Kachelmann entlastendes Beweismaterial angeboten, für das sie aber Geld haben wollte. Bei einem fingierten Übergabetermin erschien nicht nur die Polizei, sondern auch die Zeitung. Höcker habe gegenüber der Polizei eingeräumt, dass er das Boulevard-Blatt informiert hätte. Die Verteidigung Kachelmanns informiere gezielt die Medien,. Im Prozess erwecke sie dagegen den Eindruck, die Staatsanwaltschaft arbeite aktiv mit den Medien zusammen, sagte Staatsanwalt Lars Torben Oltrogge.

Kachelmann muss sich seit September 2010 wegen schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung verantworten. Er bestreitet die Tat, im Prozess schweigt er.