Hamburg. Millionärin von der Elbchaussee wird von einer gerichtlich bestellten Anwältin betreut. Freunde werden ausgesperrt. Ein brisanter Fall.
Die Klingel war abgestellt. S. musste laut klopfen, ehe die Wohnungstür aufging. Durch einen Spalt konnte sie ihre Nachbarin Maria F. sehen. Das erste Mal seit Wochen. Die Tür fiel wieder ins Schloss und öffnete sich wenig später erneut – dieses Mal verhinderte eine Kette den Eintritt ungebetener Gäste. „Frau F. wird nicht besucht!“, herrschte die Betreuerin die Nachbarin S. an. Immer wieder war sie abgewimmelt worden. Mal war ihre Nachbarin nicht angezogen. Nachmittags. Mal war sie gerade eingeschlafen. Um 18 Uhr.
Aber warum sollte es der Nachbarin anders ergehen als dem Neffen von Maria F.? Der Sohn von F.s Schwester wollte seine betagte Tante besuchen und wurde von der Betreuerin ebenfalls nicht vorgelassen. Er rief die Polizei. Die Beamten waren bereits instruiert worden. Auch sie durften ihm angeblich keinen Eintritt verschaffen.
Und auch ein enger Freund von Maria F., der sie intensiv betreut hatte, hat keinen Zugang mehr. Mehr als ein Jahr lang war er fast jeden Tag mehrere Stunden da, hat kleine Reparaturarbeiten gemacht, eingekauft, gekocht, hat mit seiner Frau nach F. gesehen, die nach einem Sturz hilfloser war als zuvor. Ihm hatte F. vertraut – und es allen erzählt: ihren Nachbarn, Bekannten, Familie, ihrem Anwalt. Sie behaupten nun: Die neue Betreuerin untersagt jeden Kontakt. Und noch mehr: Maria F. werde gegen ihren Willen zwangsbetreut, von einer Frau, die sie ablehne.
Maria F. besitzt ein Millionenvermögen
Maria F. ist nicht ihr richtiger Name, ihr Schicksal gleichwohl erschütternd. Aus Rücksicht auf die gut 90 Jahre alte Frau verzichten wir auf eine Identifizierung. F. ist die Witwe eines angesehenen und einflussreichen Hamburger Top-Juristen. Ihr Mann kam vor einigen Jahren nach einem Unfall auf tragische Weise ums Leben. Das Paar hatte keine Kinder. Maria F. lebt in einer mit Antiquitäten ausgestatteten Wohnung an der Elbchaussee und besitzt ein Millionenvermögen.
In Hamburg gab es 2013 mehr als 24.000 Betreuungsverfahren, im vergangenen Jahr wurden bei den Gerichten 8700 Anträge neu gestellt. Insgesamt liegen die Zahlen leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Gegen seinen Willen darf niemand von fremden Menschen betreut werden. So steht es im Gesetz.
Der Neffe klagt an: "Sie wird gedemütigt und abgeschottet"
„Frau F. wird systematisch und vehement von Freunden und Bekannten abgeschottet“, sagt Nachbarin S. Der Neffe, selbst ein vermögender Mann, geht noch weiter: „Die derzeitige Betreuerin demütigt meine Tante und will ihren Willen brechen. Sie ist inzwischen kraftlos und hat ihren Lebensmut verloren.“ Der jetzt ausgesperrte Freund und Betreuer B. sagt: „Was hier geschieht, ist ein Verbrechen – und die Gerichte schauen zu.“
Harte Worte. Maria F. wird nach Ansicht ihrer Freunde und Verwandten gegen ihren Willen von der gerichtlich bestellten Anwältin H. betreut.
Ihr Neffe sagt: „Sie wollte immer selbstbestimmt leben und konnte das auch mit der Betreuung von B. Meine Tante hat bei einem Ortstermin dem Richter mehrfach gesagt, dass sie keine staatliche Einmischung wolle, die Betreuerin nicht akzeptiere und alles mit B. regeln möchte.“
Eine Stiftung soll alles erben – dann will sie das Testament ändern
Dass es überhaupt zu dieser Situation kommen konnte, ist für die Angehörigen eine abgekartete Sache. Maria F. hatte ursprünglich in ihrem Testament eine prominente Stiftung als Erbin eingesetzt. Die Stiftung hatte extra jemanden als F.s Kontaktperson benannt – auch, um die avisierten Millionen zu sichern. 250.000 Euro hatte Maria F. als Vorgeschmack bereits überwiesen. Doch wenn F. sich meldete und etwas besprechen wollte, hatte man in der Stiftung wenig Zeit für sie. Mal ging es darum, wo welche Möbel gelagert werden sollten, mal um eine vorzeitige Übertragung eines Teilvermögens.
Maria F. war sauer. Mit ihrer Meinung hielt sie nicht hinterm Berg. Sie erzählte ihren Nachbarn davon, auch Frau S. „Ich war zunächst überrascht, dass sie ihr Testament ändern wollte“, sagt S. Maria F. hatte nach dem Tod ihres Mannes verstärkt den Kontakt zu S. gesucht. „Sie äußerte immer häufiger Verdruss über das Verhalten der Stiftung, keiner kümmere sich um sie, ihre Anrufe blieben unbeantwortet.“
Ihr Neffe sagt: „Sie hatte das Vertrauen in die Stiftung verloren.“ Das berichtete sie wohl auch ihrem Anwalt. Der war offenbar zunächst misstrauisch, als Maria F. ihr Testament ändern wollte. Erbe sollte nun ihr freundschaftlicher Betreuer B. sein. Mit B. sollte auch ein Dienstleistungsvertrag über 150.000 Euro abgeschlossen und ihm eine Vorsorgevollmacht übertragen werden. Denn er hatte mit seiner Familie in F.s Haushalt die Rundumbetreuung der alten Dame übernommen. Die Nachbarn und der Neffe sahen das mit Wohlwollen. Da kümmerte sich jemand um die einsame Frau von der Elbchaussee. B., der eigentlich bei einem renommierten Hamburger Mittelständler arbeitet, hatte bereits eine andere Nachbarin fürsorglich betreut.
Juristischer Streit: Ist Maria F. geschäftsfähig?
Maria F.s Anwalt schickte seine Mandantin vor dem Notartermin für Testamentsänderung und Dienstleistungsvertrag zu einem Arzt. Immerhin ging es um viel Geld und eine Lebensentscheidung. Er wollte wohl sichergehen, dass F. geistig in der Lage ist, die Folgen abzuschätzen. „Geschäftsfähig“, lautete das Urteil des Mediziners. Den Eindruck hatte bei einem Termin mit den Beteiligten auch der Notar, der alles beurkundete.
Doch daraus wurde am Ende nichts. Die bis dato bedachte Stiftung hatte bereits ein eigenes Pflegegutachten erstellen lassen. Quintessenz: Maria F. ist nicht geschäftsfähig. Das Testament kann sie nicht ändern lassen. Die Stiftung stellt sie als verwirrt und dement dar. Und so hat das Gericht die Anwältin H. als Betreuerin eingesetzt. Maria F., ihr Freund B. und ihr Neffe O. scheiterten vor Gericht mit ihren Beschwerden. Das Gutachten des anderen Arztes, der Notar, der ohne Geschäftsfähigkeit von Maria F. gar nichts testieren dürfte, die Aussagen aus Umfeld und Familie – nichts konnte Maria F. zu ihrem offensichtlichen Willen verhelfen.
„Sie ist durchaus in der Lage, analytische Schlüsse zu ziehen“, sagt ihre Nachbarin S. „Manchmal macht sie einen verwirrten Eindruck“, sagt Nachbar K. „Es gab aber auch Tage, an denen sie völlig klar war.“ Und K. gibt zu Protokoll: „Ohne die intensive Betreuung durch die Familie B. könnte sie nicht mehr allein in ihrer Wohnung leben.“ B. wurde aber herausgedrängt, die gesetzliche Betreuerin übernahm.
Neffe O. ist außer sich. Seine Tante könnte wie geplant selbstbestimmt zu Hause wohnen, werde aber von der Betreuerin H. abgeschottet. O. vermutet eine geheime Absprache zulasten seiner Tante. Warum konnte die Stiftung Maria F. so schnell gerichtlich betreuen lassen? Warum wurden andere medizinische Gutachten nicht in die Entscheidung einbezogen? Neffe O. stellte Befangenheitsanträge und Dienstaufsichtsbeschwerden beim Gericht. Er mutmaßt, dass Betreuerin H. und die Richter „gemeinsame Sache“ machen. Denn sie kennen sich untereinander offenbar gut. „Das stinkt gehörig!“
Selbst ihr früherer Anwalt darf keinen Kontakt zu ihr haben: Hausverbot
O. hatte es sich bei einem Ortstermin anscheinend mit Richter W. verscherzt. Er wollte einschreiten, als der Richter seine Tante befragte. Doch O. war nicht klar, dass das inmitten vieler Menschen im Raum der Richter war.
Neffe O. schickte Eingabe um Eingabe. Auch der ausgebootete Betreuer B. beschwerte sich. Ohne Erfolg.
Am Ende wurde es noch schlimmer. Die gerichtlich bestellte Betreuerin H. hat nach Auskunft des Neffen O. und des Ex-Betreuers B. den Anwalt von Maria F. ebenfalls von seiner Mandantin entfernt. Auch der hatte sich über das Gericht und den Umgang mit Maria F. beklagt. Der Anwalt hatte das Verfahren gegen die mutmaßliche Zwangsbetreuung ins Rollen gebracht. Er wusste ja, so Neffe O., dass seine Mandantin die Einmischung eines Gerichts in ihre privaten Angelegenheiten strikt ablehnte. Der Anwalt wollte sich auf Abendblatt-Anfrage nicht äußern.
Die neue Betreuerin H. hat augenscheinlich ganze Arbeit gemacht. Sie hat Maria F. offenbar von Freunden, Nachbarn und Verwandten isoliert. Mit der krakeligen Unterschrift von Maria F. legte sie zuletzt zwei Schreiben vor. Eines ging an den bisherigen Anwalt. Ihm wurde mit sofortiger Wirkung gekündigt. Er habe außerdem Hausverbot. Ein zweites Schreiben ging an das Amtsgericht Altona und das Landgericht Hamburg. Maria F. nehme alle Anträge ihres bisherigen Anwalts „in meiner Betreuungssache“ zurück und bitte um Beendigung sämtlicher anhängiger Verfahren.
Wie eine – gerichtlich festgestellt – betreuungsbedürftige und verwirrte Frau das so formvollendet tun kann, wird das Geheimnis der Betreuerin bleiben. Auf Anfrage des Hamburger Abendblatts wollte sie sich nicht äußern.