Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass St. Pauli die Merchandisingrechte ab 30. Juni 2014 wieder vollumfänglich zurück bekommt. Ob Upsolut in Revision geht, ist noch unklar.

Hamburg. Wichtiger Erfolg vor dem Oberlandesgericht Hamburg für den FC St. Pauli. Das Gericht erklärte in seinem Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Kiezklub und Merchandisingpartner Upsolut, dass der im Juni 2004 geschlossene Vertrag zum 30. Juni 2014 auslaufen wird und die Merchandisingrechte somit wieder vollumfänglich an den Verein zurück gehen.

Damit gab das Gericht dem Verein in vielen Punkten Recht. Eine Revision wurde außerdem zugelassen. Ob Upsolut diese in Anspruch nimmt, ist noch nicht bekannt. Sollte der Vermarkter in Revision gehen, landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof. Das Verfahren würde sich dementsprechend um weitere Jahre verzögern und St. Pauli müsste ab Mitte nächsten Jahres vorerst auf die Mehreinnahmen verzichten.

Der Nebenklage des Vereins auf rückwirkende Aufhebung des zehnjährigen Wettbewerbsverbotes wurde nicht entsprochen.

„Das ist ein erfreuliches Ergebnis für uns und ein wichtiger Schritt für den Verein. Das Urteil zeigt dem Club neue Möglichkeiten im Bereich Merchandising auf. Es bleibt zu überlegen, ob die Aufrechterhaltung des zehnjährigen Wettbewerbsverbotes noch eine genauere Betrachtung verdient“, erklärte Michael Meeske, kaufmännischer Geschäftsführer des FC St. Pauli.

Der Vertrag zwischen St. Pauli und Upsolut, der dem Vermarkter seit 2004 90 Prozent der Merchandisingrechte zusagt, läuft eigentlich noch bis 2034. Zudem war dem Klub untersagt worden, eigene Produktlinien auf den Markt zu bringen.

Seit fünf Jahren hatte St. Pauli versucht seine Merchandising-Rechte von dem Vermarkter zurückzuholen. 2000 hatte der Klub 50 Prozent an Upsolut abgetreten, ebenso die Hälfte der Vermarktungsrechte - für ein Darlehen von 2,6 Millionen D-Mark. 2004 erhielt der FC seine Vermarktungsrechte zurück, gab dafür aber weitere 40 Prozent der Merchandising-Rechte ab.