Im Streitfall um das Urteil nach dem Becherwurf-Skandal gegen Schalke hört das Sportgericht am Donnerstag den Einspruch des FC St. Pauli an.

Frankfurt/Main. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die mündliche Verhandlung im Becherwurf-Skandal um den FC St. Pauli auf Donnerstag angesetzt. Dies teilte der DFB am Montag in Frankfurt/Main mit. Geleitet wird die Verhandlung (15.00 Uhr) in der DFB-Zentrale von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des Sportgerichts. Die Hamburger waren nach dem Abbruch des Spiels am 1. April gegen den FC Schalke 04 in erster Instanz zum ersten "Geisterspiel“ der Bundesliga-Geschichte verurteilt worden.

St. Pauli hatte Einspruch dagegen eingelegt, dass der Club die Partie am Ostersonnabend gegen Werder Bremen unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestreiten muss. „Wir geben die Hoffnung auf eine Änderung des Urteils nicht auf und möchten dem DFB unseren Standpunkt darlegen“, hatte Teammanager Christian Bönig erklärt. Unabhängig vom Ausgang wird das Spiel wie geplant im Fernsehen zu sehen sein.

Für Bönig hat der Aufsteiger die Verantwortung für alle Zuschauer, trägt aber an dem Becherwurf keine Schuld. Daher sei es wichtig, in einer mündlichen Verhandlung die Auffassung des Klubs zu erläutern, betonte auch Präsident Stefan Orth. Ein Pauli-Fan hatte den Schiedsrichter-Assistenten Thorsten Schiffner mit einem geworfenen Bierbecher verletzt und somit für den Abbruch der Begegnung gesorgt. Das Spiel wurde mit 2:0 für Schalke gewertet.

Das Einzelrichter-Urteil des DFB-Sportgerichts war mit mangelndem Schutz des Schiedsrichter-Assistenten begründet worden. Eine Partie ohne Anhänger-Unterstützung würde den Club mit Einbußen von rund 750.000 Euro hart treffen. (dpa)