Nun soll am 6. Januar das Urteil gesprochen werden. Es geht um die Laufzeit der Vermarktungsrechte des Clubs, die Upsolut derzeit hält.

Hamburg. Die Urteilsverkündung im Prozess des Fußball-Bundesligisten FC St. Pauli gegen den Vermarkter Upsolut um die Vermarktungsrechte der Fanartikel ist am Dienstag erneut verschoben worden. Sie soll nun am 6. Januar 2011 (14.00 Uhr) erfolgen, sagte ein Sprecher des Hamburger Landgerichts am Dienstagnachmittag. Bereits am vergangenen Donnerstag hatte es eine Verschiebung gegeben. Grund für den Zivilprozess ist ein 2004 geschlossener Vertrag, in dem der Club seine Rechte am Fanartikel-Vertrieb mit dem Vereinsnamen und dem Totenkopf-Logo zu 90 Prozent an Upsolut abgetreten hatte.

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Umstritten ist dabei besonders der Paragraf 8, in dem die Laufzeit auf 30 Jahre festgeschrieben ist. Aussteigen könne der Verein vorher nicht, der Vermarkter dagegen jederzeit innerhalb von sechs Monaten. Nach Ansicht des FC St. Pauli ist dies sittenwidrig. Der Club habe die Konditionen gekannt, argumentiert dagegen der Vermarkter. Beide Parteien hatten bei einer Anhörung im Oktober eine außergerichtliche Einigung abgelehnt, da die gegenseitigen Forderungen überhöht seien. Der Ursprung des Streits geht ins Jahr 2000 zurück: Damals musste der Club die Vermarktungs- und Merchandising-Rechte vom damaligen Präsidenten Heinz Weisener zurückkaufen, der in Finanznot geraten war. Upsolut sprang für St. Pauli mit einem Millionen-Darlehen ein und bekam 50 Prozent an den Vermarktungs- und Merchandising-Rechten. (dpa)