Die Polizei untersagte den Ticketverkauf an die Rostock-Fans. Der Kiezklub hatte dagegen geklagt, das Gericht die Klage nun zurückgewiesen.

Hamburg. Die Nordderbys in den vergangenen Jahren zwischen dem FC St. Pauli und Rostock waren stets von massiven Krawallen überschattet. Daraufhin hatte die Polizei dem Hamburger Fußball-Zweitligaklub verboten, Eintrittskarten an Hansa-Gästefans für die nächste Partie am Millerntor am 22. April zu verkaufen. Die Polizei stellte eine sogenannte Untersagungsverfügung aus. Dagegen war der FC St. Pauli gerichtlich vorgegangen und hatte Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Diese Klage wurde nun jedoch abwiesen. Zumindest vorläufig gibt es keine Eintrittskarten für Rostocker Fans.

Das Urteil und seine Begründung

In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Hamburg mit Beschluss vom heutigen Tag (Montag) den Antrag des Vereins FC St. Pauli abgelehnt, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Untersagungsverfügung der Polizei Hamburg wiederherzustellen. Damit darf der Verein vorläufig keine Gastkarten für das am 22. April 2012 in Hamburg stattfindende Spiel gegen FC Hansa Rostock für Rostocker Fans zur Verfügung stellen.

Die Polizei hatte es dem FC St. Pauli untersagt, etwa 2.500 Sitz- und Stehplatzkarten für das Spiel gegen FC Hansa Rostock an den Gastverein abzugeben, weil es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Fangruppen kommen werde. Zusätzlich war die sofortige Vollziehung der Regelung angeordnet worden. Diese Polizeiverfügung hat nun das Verwaltungsgericht vorläufig bestätigt.

Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verfügung. Es liege eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach § 3 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) vor. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sei davon auszugehen, dass es beim Aufeinandertreffen von mehreren hundert Problemfans beider Vereine anlässlich des Spiels am 22. April 2012 zu massiven Ausschreitungen kommen werde, die zu schweren Personen– und Sachschäden führen könnten. Diese Prognose ergebe sich auf Grund der Vorkommnisse bei den Begegnungen der Vereine in den letzten Jahren. Die Problemfangruppen würden Flaschen, Steine, pyrotechnische Erzeugnisse und Reizgas als Waffen gegen Fans und Polizeikräfte einsetzen. Die Einschätzung der Polizei, der „Nichtverkauf“ der Gastkarten könne verhindern, dass Rostocker Problemfans in großer Zahl zum Spiel anreisten, sei nicht zu beanstanden.

Dem FC St. Pauli dürften als Veranstalter eines „Risikospiels“ diese Gefahren möglicherweise bereits nach § 8 SOG zuzurechnen sein. Zumindest dürfte es unbedenklich sein, ihn als „Nichtstörer“ (§ 10 Abs. 1 SOG) in Anspruch zu nehmen. Denn Alternativmaßnahmen im Vorfeld wie Gefährderansprachen, Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote sowie Präventivgewahrsam für Problemfans würden wahrscheinlich keine Gewähr bieten, die bevorstehenden Gefahren abzuwehren oder zu reduzieren. Diese Mittel könnten sich nur gegen eine kleine Zahl von Problemfans richten. Auch polizeiliche Maßnahmen am Spieltag selbst wie Platzverweisungen oder Ingewahrsamnahmen von Störern seien nicht wirksam genug. Selbst ein massiver Einsatz von Polizeikräften bei der Fanüberwachung und -trennung vor, während und nach dem Spiel könne voraussichtlich gewalttätige Ausschreitungen der rivalisierenden Fans nicht verhindern. Diese bedrohten neben den Fans und den eingesetzten Polizistinnen und Polizisten auch Unbeteiligte wie die Besucher des direkt neben dem Stadion gelegenen Volksfestes „Hamburger Dom“.

Demgegenüber sei die Belastung des FC St. Pauli geringer. Dass die Untersagung den Verein finanziell unzumutbar beeinträchtige, habe dieser nicht geltend gemacht.

Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

+++ Kommentar: Wenn nichts hilft, sind Verbote nötig +++

St. Pauli begründete die Klage seinerzeit: "Es geht um eine Grundsatzentscheidung. Wir als Fußballvereine unterliegen der Gerichtsbarkeit des DFB. Da jedoch greift die Polizei jetzt ein", sagte Pressesprecher Christian Bönig. Man wolle die Frage klären, ob dies rechtens sei. Das Urteil sollte einen Präzedenzfall für alle Vereine im Profifußball schaffen.

Bereits vor dem letzten Aufeinandertreffen der Erzrivalen im März 2010 hatte die Polizei entsprechende Maßnahmen geprüft. Damals einigten sich St. Paulis Präsidium und die Polizei, nur 500 personalisierte Sitzplatzkarten an Rostocker Anhänger zu verkaufen. Hansa lehnte dies ab und schickte das Kontingent zurück nach Hamburg. Fangruppen des FC St. Pauli protestierten gegen die Einschränkungen, indem sie vor Spielbeginn die Eingänge der Südtribüne blockierten.