Hamburg. Lediglich sechs von 18 Fragen wurden sehr vage beantwortet. Linken-Abgeordneter Celik kritisiert weiter die „Bild“.
Es war schon spät am Freitagabend, als Deniz Celik endlich die lang erwartete Post erhielt. Der Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft von der Linksfraktion hatte eine gute Woche zuvor eine Kleine Anfrage an den Senat gestellt, mit der er die Rolle der Staatsanwaltschaft und der „Bild“-Zeitung im Hinblick auf die Identitätsdebatte rund um Bakery Jatta kritisch hinterfragte.
Gemeinsam mit seiner Parteikollegin Cansu Özdemir hatte der Sprecher für Gesundheit und Innenpolitik der Linksfraktion unter dem Betreff „Erneute Ermittlungen gegen Bakery Jatta – hat sich die Staatsanwaltschaft festgebissen?“ 18 Fragen eingereicht.
Jatta: Linke enttäuscht über Antworten des Senats
Um es kurz zu machen: Die Antworten der Drucksache 22/2757 enttäuschten. Nach einer Woche beließ es der Senat dabei, eine etwas längere Vorbemerkung zu schicken und ansonsten nur sechs der 18 Fragen mehr oder weniger konkret zu beantworten. „Sehr bemerkenswert finde ich die Nichtbeantwortung der Frage, ob solche Gutachten geeignet sind, den Vorwurf einer falschen Identität zweifelsfrei zu widerlegen oder zu bestätigen. Die Staatsanwaltschaft schweigt zu der Frage und nährt somit die Zweifel an der Methodik und der Vorgehensweise“, sagt Celik im Gespräch mit dem Abendblatt.
Und weiter: „Bemerkenswert finde ich auch, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt kein Problembewusstsein für die exklusive Berichterstattung der 'Bild'-Zeitung besitzt. Dafür, wie die Informationen durchsickern und somit eine Verdachtsberichterstattung verstärken konnten, interessiert sich anscheinend die Staatsanwaltschaft nicht.“
Fall Jatta: Linke ziehen eindeutiges Fazit
Hintergrund der erneuten Celik-Kritik: In ihrer Sonnabend-Ausgabe hatte die „Bild“ unter der Überschrift „Diese Professorin analysiert Jatta“ darüber berichtet, dass Prof. Dr. Ursula Wittwer-Backofen für die Uni Freiburg ein Bewegungsprofil Jattas mit einem Profil Bakary Daffehs vergleichen soll.
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Auf Nachfrage Celiks, in wie vielen Fällen in den vergangenen fünf Jahren im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz aufgrund unrichtiger Angaben hinsichtlich der Identität ebenfalls anthropologische Vergleichsgutachten erstellt wurden, antwortete der Senat: „Der Umstand, ob in einem Ermittlungsverfahren ein anthropologisches Vergleichsgutachten erstellt wurde, wird im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA nicht erfasst.“
Laut Celik würden die „ausgebliebenen Antworten dennoch viel aussagen“. Sein Fazit: „Die Persönlichkeitsrechte und die Unschuldsvermutung werden im Fall Jatta nicht gewürdigt.“