Wie der HSV bestätigte, gehören auch die Hamburger zu dem Kreis der Vereine, die weitere Unterlagen einreichen müssen. Ein Grund dafür ist nach Abendblatt-Informationen der veränderte Verteilungsschlüssel der TV-Einnahmen.

Frankfurt/Hamburg. Wie die Deutsche Fußball Liga (DFL) am Dienstag mitteilte, wurde im Lizenzierungsverfahren in erster Instanz keinem Verein aus der Ersten oder Zweiten Bundesliga die Lizenz verweigert. Für eine endgültige Spielberechtigung müssen laut DFL aber „einige Bewerber bis Ende Mai Bedingungen erfüllen“.

Wie der HSV bestätigte, gehören auch die Hamburger zu dem Kreis der Vereine, die weitere Unterlagen einreichen müssen. Ein Grund dafür ist nach Abendblatt-Informationen der veränderte Verteilungsschlüssel der TV-Einnahmen. Alle Clubs ab Platz neun dürfen demnach nur noch mit den Geldern kalkulieren, die bei Erreichen des 15. Tabellenplatzes fließen.

Für die Lizenzerteilung in der Zweiten Liga – es geht immer nur um die Sicherstellung der Liquidität – soll die DFL einen Transferüberschuss in zweistelliger Millionenhöhe fordern. Auch Bürgschaften sind möglich. Nach ersten Clubberechnungen müsste bei einem Abstieg der Personaletat von derzeit 41 auf 25 Millionen Euro sinken. „Wir werden die Bedingungen für den Erhalt der Lizenz innerhalb der vorgegebenen Frist erfüllen“, versicherte der Vorsitzende Carl Jarchow. Am 28. Mai erfolgt die finale Entscheidung des Lizenzierungsausschusses.

Zumindest im Falle des Abstiegs müsste sich der HSV von einigen Top-Spielern trennen. Hakan Calhanoglu, der laut “Sportbild“ nun auch bei Bayer Leverkusen auf dem Zettel steht, soll unbedingt gehalten werden. Topverdiener Rafael van der Vaart (3,5 Millionen Jahresgehalt) könnte dagegen wohl gehen.

Der FC St. Pauli ist hingegen fein raus. Einzige Auflage für die Kiezkicker ist die regelmäßige Abgabe von Statusberichten über den geplanten Bau der Nordtribüne.