Die Hamburger müssen Strafe zahlen, weil Fans bei den Partien in Bremen und Trier Bengalische Feuer abbrannten. Der Verein stimmte bereits zu.

HAMBURG. Der HSV ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro verurteilt worden. Im Fanblock des HSV wurde vor und während des Fußball-Bundesliga-Nordderbys bei Werder Bremen am 10. September Pyrotechnik gezündet, in der DFB-Pokal-Partie bei Eintracht Trier am 25. Oktober wurden im Hamburger Zuschauerblock Bengalische Feuer abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Ein ärgerlicher Punktgewinn in Hannover

In Hannover wiederholte sich das Abbrennen der bengalischen Feuer in noch größerem Ausmaß: Sowohl vor dem Anpfiff als auch nach der Pause brannte es im HSV-Block lichterloh. Anfang der Woche will sich HSV-Vorstand Oliver Scheel mit den Fanbeauftragten Nicole Fister und Mike Lorenz treffen und über mögliche Maßnahmen beraten. "Klar ist, dass es den Königsweg nicht gibt", so Scheel, der weiter den Dialog mit den Ultragruppierungen sucht, aber auch damit droht, die Kosten direkt an die Brandstifter weiterzuleiten, sollten diese identifiziert werden können. (lx/sid)