Altona hatte Protest gegen die 8:9-Niederlage nach Elfmeterschießen eingelegt, da Schiedsrichter Murat Yilmaz vom FC Türkiye dieselben fünf Spieler im Elfmeterschießen zweimal hatte antreten lassen.

Hamburg. Das Oddset-Pokalhalbfinale Altona 93 gegen den SC Condor wird nicht wiederholt. Das entschied das Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes (HFV) am Dienstagabend. Altona hatte Protest gegen die 8:9-Niederlage nach Elfmeterschießen am Ostermontag eingelegt, da Schiedsrichter Murat Yilmaz vom FC Türkiye dieselben fünf Spieler im Elfmeterschießen zweimal hatte antreten lassen. Allerdings scheiterte der Traditionsclub bereits an formalen Kriterien.

„Der Einspruch ist unzulässig. Der Protest hätte von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied oder vom Fußball-Abteilungsleiter unterzeichnet werden müssen. Er wurde jedoch von Altonas Liga-Obmann Andre Jütting unterschrieben“, begründete der Vorsitzende des Sportgerichts, Christian Koops, nach 90-minütiger Verhandlung das Urteil. Außerdem liege zwar ein Regelverstoß des Schiedsrichters vor, doch die hohe Wahrscheinlichkeit einer daraus entstandenen Benachteiligung habe Altona „nicht plausibel erklärt“. Tatsächlich hatte sich Altonas Anwalt Claus Runge zu diesem Punkt in der Verhandlung kaum geäußert.

Der mit besonderer Spannung erwartete Auftritt des Unparteiischen geriet merkwürdig. „Condor hat mir mitgeteilt, dass dieselben Schützen noch einmal antreten wollen. Das habe ich Altonas Spielern gesagt. Sie haben darauf nicht reagiert“, sagte Yilmaz. Vertreter beider Clubs sowie Altonas Spielführer Benjamin Clausen und Condors Kapitän Alexander Krohn bestritten diese Darstellung. Yilmaz habe den Fortgang des Elfmeterschießens selbst bestimmt. Beide Teams hätten einen sechsten Schützen benennen wollen.

Altona hat nun zwei Tage Zeit für die Beantragung einer Berufung vor dem HFV-Verbandsgericht. Das für 29. Mai geplante Pokalfinale, für das sich der USC Paloma bereits qualifiziert hatte, soll nicht verlegt werden. „Unsere Ligaabteilung agiert getrennt von der Fußballabteilung. Daher bin ich aus meiner Sicht berechtigt, den Protest zu unterschreiben. Wir werden diesen formalen Punkt prüfen. Wir halten unseren Einspruch inhaltlich weiter für gerechtfertigt. Wenn wir ihn auch formal weiterhin für korrekt halten, werden wir in die Berufung gehen“, kommentierte Jütting das Urteil.