Bremen/Mainz. Innensenator Mäurer kündigt Folgebescheide an. Mit seinem Kollegen aus Rheinland-Pfalz macht er sich außerdem für eine Neuerung stark.
Rheinland-Pfalz und Bremen wollen eine Muster-Gebührenordnung für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen im Fußball erstellen. Sie solle bei der Innenministerkonferenz Anfang Dezember vorgelegt werden, kündigten der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz und der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (beide SPD) am Dienstag in Mainz an.
Auf diese Gebührenordnung könnten andere Bundesländer zurückgreifen, um Mehrkosten bei solchen Spielen abzurechnen. Bislang hat nur Bremen von der Deutsche Fußball Liga (DFL) Geld verlangt. Mäurer betonte, die bessere Lösung wäre ein bundesweiter Fonds, in den der Profifußball freiwillig einzahle und aus dem Kosten getragen werden könnten. Dazu sei die DFL aber bislang nicht bereit. Die Gebührenordnung solle nun ein Signal in Richtung DFL sein. Notfalls werde der "Weg durch die Landtage" gegangen, sagte Mäurer.
Bremen will weitere Millionen von der DFL
Nach seinen Worten muss sich die DFL nun außerdem auf eine weitere Polizeikosten-Rechnung in Millionenhöhe aus Bremen einstellen. Laut Mäurer stünden drei Bescheide in Höhe von 1,12 Millionen Euro aus.
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Wann die DFL die Rechnung erhalten wird, ist noch offen. Das hänge auch davon ab, wann die Rechnungen aus anderen Bundesländern für ihre polizeiliche Hilfe bei den fraglichen drei Partien in Bremen eintreffen.
Werder muss 584.000 Euro zahlen
Die DFL hatte im vergangenen Monat die Gebührenbescheide des Landes Bremen für vier Partien des Bundesligisten Werder in Höhe von 1,17 Millionen Euro beglichen. Die Hälfte der Gesamtsumme wurde dem Verein in Rechnung gestellt. Wer die anderen 584.000 Euro bezahlen soll, ist noch ungeklärt. Es gibt zwei Varianten: Die Kosten werden auf alle Proficlubs umgelegt oder Werder muss auch die andere Hälfte begleichen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Ende März festgestellt, dass die Beteiligung des Profi-Fußballs an Polizeikosten grundsätzlich rechtmäßig sei. Das Verfahren, bei dem es vor allem um die Zusatzkosten bei sogenannten Risikospielen geht, ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die DFL behält sich nach wie vor den Gang vor das Bundesverfassungsgericht vor.