Der italienische Jockey trieb seinen Hengst beim Galopprennen in Horn zu oft mit der Gerte an und erhielt dafür eine satte Geldstrafe.
Die Gertenhiebe des Siegers beim 147. Galoppderby in Horn, Dario Vargiu, haben möglicherweise ein juristisches Nachspiel. Die Tierrechtsorganisation Peta hat bei der Hamburger Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den italienischen Jockey sowie weitere Verantwortliche wie den Startrainer und Züchter des Hengstes Isfahan, Andreas Wöhler, erstattet. Peta wirft Vargiu und seinem Betreuerteam, das den 39-Jährigen Berichten zufolge zu einem harten Gerteneinsatz gedrängt haben soll, Tierquälerei vor.
Allerdings werde es wohl nicht zu einer Anklage durch die Hamburger Staatsanwaltschaft kommen, teilt Eugen-Andreas Wahler, Mitglied im Vorstand des für die Rennordnung zuständigen Direktoriums für Vollblutzucht & Rennen, auf Abendblatt-Anfrage mit. „Das ist komplett unrealistisch“, sagt Wahler, der gleichzeitig Chef des Hamburger Renn-Clubs ist. „Vargiu hat gegen eine Ordnungsvorschrift verstoßen und wurde dafür von der Rennleitung bestraft. Das macht ihn aber noch lange nicht zum Tierquäler.“
Vielmehr werden die Hengste sehr behutsam gepflegt. „Kein Mensch quält die Pferde – allein, weil sie einen hohen Wert im sechsstelligen Bereich haben.“ Vargiu hatte beim Sieg in Hamburg am 10. Juli die Gerte mehr als die erlaubten fünfmal eingesetzt, wofür ihm die Horner Rennleitung eine Strafe von 2000 Euro aufbrummte. Der Jockey musste zudem 75 Prozent seines Derby-Verdienstes abgeben. Ohne diese Strafe hätte Vargiu 19.500 Euro kassiert, so blieben noch 4875 Euro übrig.
Wahler: Deutschland sehr tierschutzfreundlich
Seit 1. Januar dieses Jahres gilt hierzulande die Regelung, dass maximal fünf Gertenhiebe pro Jockey erlaubt sind. Im Ausland seien es sogar acht, so Wahler. „Damit ist Deutschland schon sehr streng im internationalen Vergleich“, stellt der 66-Jährige klar. „Wir sind sehr tierschutzfreundlich.
Außerdem habe eine 18-köpfige Sonderkommission bestehend aus Pferdesportexperten auf die Vorfälle beim Galopprennen in Horn reagiert und eine neue Regelung im Umlaufverfahren beschlossen, die es der Rennleitung in Zukunft ermögliche, neben einer Geldstrafe auch Reitverbote auszusprechen. „Wenn ein Jockey zum Beispiel für einen Monat aus dem Verkehr gezogen wird, trifft ihn das viel härter. Die Begrenzung der erlaubten Anzahl an Gertenhieben wird dadurch kaum noch überschritten werden“, erhofft sich Wahler.
Peta fordert, Gerteneinsätze gänzlich zu verbieten
Nach Auffassung der Tierrechtsorganisation Peta stellen die Gertenhiebe gar einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Laut Paragraf 17 dürfen einem Tier keine erheblichen Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Die Tierrechtsorganisation Peta fordert die Rennverantwortlichen daher auf, Gerteneinsätze künftig gänzlich zu verbieten. „Das Auspeitschen der Pferde muss endlich verboten werden – es ist völlig inakzeptabel“, sagt Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung bei Peta.
Doch auch diese Forderung halte Wahler für „unrealistisch“. Der Stock helfe dem Jockey, dass das müde Pferd im Endspurt seine Linie halte. „Es ist aber nicht vergleichbar mit Peitschenhieben und es ist vor allem keine Tierquälerei.“