Hamburg. Bei der Partie zwischen dem HSV III und Teutonia 05 war es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Fans und Spielern gekommen.
Das Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes (HFV) hat sein Urteil im Fall des abgebrochenen Landesligaspiels zwischen dem HSV III und Teutonia 05 vom 26. Februar gefällt. Bei der Partie war es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Fans des HSV III und Spielern von Teutonia 05 gekommen. Diese hatten angegeben, zuvor rassistisch beleidigt worden zu sein.
Nach zweistündiger Verhandlung sperrte das Sportgericht nun Teutonias Spieler Jefferson N. für ein Jahr, George H. für neun Monate, Sofian A. für vier Spiele und Konstantin S.* für drei Jahre. Diese besonders harte Strafe für S. begründete der Vorsitzende Christian Koops wie folgt: „Wir gehen im Fall von Herrn Konstantin S. von vier Tätlichkeiten nacheinander gegen unterschiedliche Personen aus. Er rannte in aggressiver Weise zur Rudelbildung hin. Es gab dann laut Schiedsrichter-Bericht einen Kung-Fu-Sprung gegen eine Person. Zusätzlich zeigt das Video drei Schläge mit der Faust gegen Personen sowie einen Tritt gegen den Oberkörper einer Person.“ Außerdem muss Teutonia 400 Euro Geldstrafe zahlen.
Das Spiel wird 3:0 für den HSV gewertet. Dieser wurde wegen mangelnden Ordnungsdienstes zu 250 Euro Strafe und drei Heimspielen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt. Zudem soll der Club ein Sicherheitskonzept erstellen, da die Fans mehrfach auffällig geworden sind. Die Rassismusvorwürfe wurden nicht bewiesen. Beide Vereine kündigten eine Prüfung des Urteils an.
(*Name von der Redaktion geändert)