Hamburg.

Geschäftsführer Christian Fitzek drohen im Zusammenhang mit der Insolvenz der HSV Handball Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG weitreichende rechtliche Konsequenzen. Im Raum steht der Verdacht der Insolvenzverschleppung. Insolvenzverwalter Gideon Böhm sagte: „Über den Zeitpunkt des Antrags wird man sprechen müssen. Wir werden diese Frage aufklären.“ Fitzek, 54, hatte das Amtsgericht am 15. Dezember aufgesucht, als bereits zwei Monatsgehälter ausstanden. Der frühere Nationalspieler hatte bis zuletzt darauf gehofft, dass Mäzen Andreas Rudolph, 60, wie so oft noch einlenken würde. Dieses Vertrauen könnte zu seinem Problem werden.

Auch für die Nebenabrede des HSV mit Rudolph im Lizenzierungsverfahren könnte Fitzek zur Rechenschaft gezogen werden. Er hatte die Liga offenbar nicht über das ominöse Schriftstück in Kenntnis gesetzt. André van de Velde, Rechtsanwalt und ehemaliger Ehrenratsvorsitzender des HSV, bejahte in einem Facebook-Beitrag „wenigstens einen Anfangsverdacht gegen Christian Fitzek und Andreas Rudolph wegen eines gemeinschaftlich begangenen Betruges“. Er gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft in Kürze ihre Ermittlungen aufnehmen wird.

Im Falle eine Rückzugs des HSV könnten zudem andere Vereine gegen Fitzek vorgehen: sei es, weil ihnen Einnahmen aus Heimspielen entgehen, sei es, weil erzielte Ergebnisse satzungsgemäß annulliert werden. Auch vom Finanzamt droht Fitzek Ungemach. Wegen nicht abgeführter Lohnsteuer soll er 10.000 Euro Strafe zahlen.