Das Turnier präsentiert mit Bet-at-home einen Sponsor, der in Hamburg nicht werben darf. Ob das geltende Recht vollstreckt wird, ist offen.
Hamburg. Am nächsten Montag schlagen wieder 48 der weltbesten Tennisspieler am Hamburger Rothenbaum zur ersten Hauptrunde der German Open auf. Das Turnier hat in diesem Jahr einen neuen Namensgeber, den österreichischen Internet-Wettanbieter Bet-at-home.com. Bereits 2009 hatte Turnierdirektor Michael Stich diesen Titelsponsor zu präsentieren versucht, das Hamburger Verwaltungsgericht am Lübeckertordamm stoppte in einer Eilentscheidung jedoch im letzten Moment die angestrebte Kooperation und bestätigte die Verbotsverfügung des Glücksspielreferats der Innenbehörde. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht bis heute aus. Die Bandenwerbung hinter den Grundlinien musste umgeschrieben werden, fortan prangte dort während des neuntägigen Turniers der Schriftzug "tennis-at-home".
Diesmal soll es beim Original bleiben, obwohl sich die Rechtslage nicht verändert hat. Die bestätigte am 1. Juni das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Verbot von Sportwetten im Internet verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte im Jahr zuvor allerdings das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland infrage gestellt und eine Liberalisierung des Wettmarktes zum 1. Januar 2012 angemahnt. Seitdem suchen die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer nach einer tragfähigen Lösung. Der Vorschlag von 15 von ihnen: Sieben ausländische Firmen sollen für Deutschland eine Konzession für Sportwetten erhalten, aber nicht für Kasino- und Pokerspiele. Nur Schleswig-Holstein plädiert für eine größere Öffnung des Glücksspielmarktes.
"Wir gehen davon aus, dass das Internetverbot für ausländische Wettanbieter gilt", sagte Frank Reschreiter, Sprecher der Innenbehörde, dem Abendblatt. Zudem liege immer noch die Verbotsverfügung des Hamburger Verwaltungsgerichts aus 2009 vor. Diese Einschätzung hat die Behörde Stich vor Kurzem erneut mitgeteilt. Ob das geltende Recht wie vor zwei Jahren auch vollstreckt wird, ist dagegen unwahrscheinlich. Man könne dem Tennisturnier nicht erst den städtischen Zuschuss von 200 000 Euro streichen und ihm danach den Titelsponsor auf einer Rechtsgrundlage, die sich bald ändern dürfte, wegnehmen, denken viele in der Behörde - ohne es offiziell auszusprechen. Tennis in der Grauzone.
Stich hält sich bei der Beurteilung der Rechtslage zurück: "Die Rahmenbedingungen haben sich gegenüber 2009 nach dem Urteil des EuGH jedoch grundlegend geändert." Bet-at-home-Sprecher Claus Retschitzegger sieht es naturgemäß ähnlich: "Unsere Hausjuristen haben unser Engagement am Rothenbaum geprüft. Sie gehen davon aus, dass wir keine Probleme bekommen werden." Bet-at-home mit Hauptsitz in Linz gehört mit einem Umsatz von inzwischen mehr als einer Milliarde Euro zu den größeren Wettanbietern in Europa. Die meisten Kunden kommen aus Deutschland, Polen und Österreich.
Beim Tennis am Rothenbaum sei die Firma eingestiegen, so Retschitzegger, "weil wir an die Zukunft des Turniers glauben. Es ist weiter das größte und bedeutendste in Deutschland." Etwa 400 000 Euro ist dem Unternehmen das Sponsoring wert. Dass die Österreicher ein verlässlicher Partner sind, erfuhr Stich 2009. Bet-at-home zahlte die volle Vertragssumme - trotz gerichtlichen Werbeverbots. Der erhoffte Effekt, die Bekanntheit der Firma zu steigern, war aufgrund der juristischen Auseinandersetzungen eingetreten.