Seit Jahren speichert das Bundeskriminalamt (BKA) Informationen über Hooligans und Personen, die bei Sportereignissen, vor allem beim Fußball,
Lüneburg. Seit Jahren speichert das Bundeskriminalamt (BKA) Informationen über Hooligans und Personen, die bei Sportereignissen, vor allem beim Fußball, auffällig geworden sein. In der Datei "Gewalttäter Sport", inoffiziell auch "Hooligan-Datei genannt, werden inzwischen knapp 10 000 Menschen aufgelistet. Mögliche Folgen einer Aufnahme in die Datei sind Hausbesuche der Polizei, Meldeauflagen, Ausreiseverbot bei internationalen Spielen oder sogar vorsorgliche Ingewahrsamnahme.
Gestern jedoch urteilte das Oberverwaltungsgerichts Lüneburg: Der Datei fehlt eine Rechtsgrundlage. Das Bundesinnenministerium müsse eine Rechtsverordnung erlassen, die die Sammlung der Daten regelt.
Alles begann bei einem Spiel der Amateure von Hannover 96 gegen den Nachwuchs von Eintracht Braunschweig im Mai 2006. Wie die Organisation "Fanrechtefonds" berichtet, wurde ein Hannoverscher Fußballfan, der zur Ultra-Gruppe "Brigade Nord" gehört, von einem Polizisten mit dem Schlagstock ins Gesicht geschlagen, wodurch er eine Jochbeinprellung erlitten habe. Er wurde festgenommen, ein Verfahren wegen Verdachts des Landfriedensbruch war die Folge, was im Oktober wieder eingestellt wurde. Von der Polizeidirektion Hannover erhielt er in einem außergerichtlichen Vergleich stolze 2000 Euro Schmerzensgeld. Dennoch wurde der Fußballfan von Februar 2007 bis Juni 2008 mit einem Stadionverbot belegt und von der Polizei Hannover in die Gewalttäter-Datei eingetragen - wogegen er nun erfolgreich klagte.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleiben die Daten aber weiterhin im Bestand. Die beklagte Polizeidirektion Hannover kündigte Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht an. Gerichtssprecher Sven-Marcus Süllow machte deutlich, dass die Notwendigkeit einer Datei für Gewalttäter bei Sportereignissen nie angezweifelt worden sei.
Der "Fanrechtefonds" nutzte den juristischen Teilerfolg, um eine höhere Schwelle für Einträge in die Datei zu fordern. Auch Philipp Markhardt, der Sprecher der Initiative "ProFans", kritisierte: "Es fehlt die Pflicht der Behörden zur proaktiven Information, ob jemand in die Datei aufgenommen wurde. Die Informationen werden erst nach fünf Jahren gelöscht. Aber wenn ich mich nicht selbst informiere, weiß ich womöglich gar nicht, ob mich szenekundige Beamte in die Datei aufgenommen haben."
Gefordert wird von den Fan-Organisationen auch, dass die Daten Betroffener umgehend gelöscht werden, wenn das dem Eintrag zugrunde liegende Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.