Oststeinbek/Lübeck. Männer sollen Tankstellenpächterin überfallen haben. Im Prozess vor dem Landgericht Lübeck sorgte ein Gutachten für Wirbel.

Knapp einen Monat lang war es unklar, wie es im Prozess rund um den Raubüberfall auf eine Tankstellenpächterin in einer Tiefgarage in Oststeinbek weitergeht. Nach dem Auftauchen mysteriöser DNA-Gutachten hatte die Verteidigung wie berichtet einen Antrag auf Aussetzung des Prozesses gestellt. Das hätte bedeutet, dass er neu hätte begonnen werden, die Beweisaufnahme wiederholt und alle Zeugen erneut hätten gehört werden müssen. Doch: Dazu kommt es nicht. Das Gericht rund um den Vorsitzenden Richter Jörg Zachariae hat entschieden. Ergebnis: Der Antrag der Verteidigung wurde zurückgewiesen.

Die heute 39 und 45 Jahre alten Angeklagten Stanislaw M. und Vadim P. (alle Namen geändert) sollen am Dienstag, 3. April 2018, Tankstellenpächterin Cindy K. in einer Tiefgarage in Oststeinbek überfallen haben. Sie wollte an jenem Tag die Einnahmen in Höhe von rund 15.000 Euro bei der Sparkasse einzahlen. Woher die Männer wussten, dass die Pächterin genau dort mit viel Geld unterwegs war, ist bislang unbekannt.

Oststeinbek: Raub in Tiefgarage – Landgericht Lübeck fällt Entscheidung

Der Plan, die Einnahmen zu stehlen, scheiterte damals: Es gelang den Tätern lediglich, einen Rucksack mit rund 50 Euro und persönlichen Gegenständen zu erbeuten. Dieser gehörte einem Mitarbeiter von Cindy K., der sie an diesem Tag spontan begleitet hatte. Stanislaw M. und Vadim P. konnten von Polizei und Staatsanwaltschaft identifiziert werden. Zwei weitere Personen, die den Ermittlern zufolge beteiligt gewesen sein sollen, sind hingegen weiterhin unbekannt.

Auch interessant

Schriftstücke, die kurzfristig der Akte hinzugefügt worden waren, sorgten bei einem Verhandlungstermin Ende November für Wirbel bei den Verteidigern. Es handelte sich unter anderem um DNA-Gutachten, die Aussagen zum Bruder eines der Angeklagten treffen, E-Mail-Schriftverkehr zwischen Gericht und Gutachtern sowie einen Auszug aus der DAD. Die Abkürzung steht für DNA-Analyse-Datei und ist eine zur Speicherung von DNA-Profilen eingerichtete Datenbank für Deutschland. Die DAD wird vom Bundeskriminalamt betrieben.

„Die Akten enthalten Informationen, die uns bislang nicht bekannt waren“, hatte Rechtsanwalt Benjamin Tachau zur Begründung des Antrages auf Aussetzung gesagt. Durch die Kurzfristigkeit sei die Verteidigung auf die hochkomplexen Inhalte der Schriftstücke nicht hinreichend vorbereitet. Rechtsanwalt Florian Melloh schloss sich an. Er hatte zudem angemerkt, dass die angewandte Methodik kein etablierter Standard sei. Die neuen Dokumente seien laut Melloh höchst relevant für die Schuld und das prozessuale Verhalten seines Mandanten. Doch nun ist klar: Eine Wiederholung wird es nicht geben. Die Hauptverhandlung wird im Januar fortgesetzt.