Bad Oldesloe. Der 38-Jährige war mit 1,1 Promille in Bad Oldesloe unterwegs. Was nun auf ihn zukommt. Die Polizei erinnert an Regeln für Fahrer.

Am Donnerstagabend stoppte die Polizei einen 38 Jahre alten Mann, der verbotenerweise mit einem E-Scooter durch die Fußgängerzone in der Mühlenstraße in Bad Oldesloe fuhr. Bei der Kontrolle nahmen die Polizisten bei dem Oldesloer einen Alkoholgeruch wahr. Ein Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,1 Promille. Der Oldesloer wird sich nun in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten müssen.

Betrunkener fährt in Bad Oldesloe mit E-Scooter durch Fußgängerzone

Aus gegebenen Anlass weist die Polizei auf geltende Regeln hin: E-Scooter-Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußverkehr Vorrang. Auf Fußwegen und in Fußgängerzonen darf nicht gefahren werden. Es dürfen keine Anhänger am E-Scooter angebracht werden. Es gelten die Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen: Ab einem Wert von 0,5 Promille ist das Fahren verboten. Die Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung ist verboten. Ein E-Scooter benötigt eine gültige Haftpflichtversicherung, zwei voneinander unabhängige Bremsen, Licht, Hupe und eine Betriebserlaubnis.