Lübeck/Reinbek. 78-Jährige hat in Reinbek versucht, eine 76 Jahre alte Nachbarin mit einem Kissen zu ersticken. Jetzt könnte sie eingewiesen werden.

Sie hat versucht, eine Zimmernachbarin in einem Pflegeheim in Reinbek mit einem Kissen zu ersticken: Jetzt soll die vor dem Landgericht in Lübeck angeklagte Seniorin (78) in einer gesicherten Einrichtung untergebracht werden. Ein Sachverständiger hatte der schwer an Demenz erkrankten Frau bereits eine Schuldunfähigkeit attestiert (wir berichteten).

Helga W. (Namen geändert) wusste demnach nicht, was sie tat, als am 17. Oktober 2020 in das Zimmer ihrer 76 Jahre alten Nachbarin Marianne S. ging und ihr dann ein Kissen ins Gesicht drückte. Dabei murmelte sie „Du sollst sterben“. Pfleger wurden auf den Übergriff aufmerksam, die Geschädigte konnte sich schließlich losreißen, litt anschließend aber unter Atemnot und kollabierte einige Zeit später.

Einrichtung mit moderner Überwachungstechnik

Derzeit ist Helga W. in einer forensischen Klinik untergebracht und soll nach dem Prozess in eine neue Einrichtung wechseln. Darum ging es jetzt vor Gericht: „Sie wird bei uns im ruhigsten Stock untergebracht“, sagt Carmen S. Die 51-Jährige arbeitet seit 20 Jahren in der Einrichtung, in der Helga W. voraussichtlich den Rest ihres Lebens verbringen wird. Alle Zimmer sind mit sogenannten Klingelmatten ausgestattet, die Alarm geben, wenn sie überschritten werden. Dadurch können die Bewohner genau überwacht werden.

„Auch von den anderen Stockwerken aus ist man innerhalb einer halben Minute vor Ort“, so die Pflegerin. Neben zwei Pflegekräften arbeiten in der Einrichtung auch Therapeuten. Die Bewohner können sich in den Gebäude zwar relativ frei bewegen, nach draußen gelangen können sie aber nicht. Dafür braucht es einen Sicherheitscode.

Vor Gericht wird im Sicherungsverfahren verhandelt

Vor Gericht steht Helga W. seit Anfang Mai. Allerdings geht es dabei nicht um Strafe. Die Staatsanwaltschaft ging wegen der fortgeschrittenen Demenz der Angeklagten von Anfang an von einer Schuldunfähigkeit aus.

Es handelt sich daher um ein Sicherungsverfahren. Dabei wird entschieden, wie der Person zum einen am besten geholfen werden kann, und zum anderen geht es darum, die Allgemeinheit zu schützen. Das ist offenbar nötig. Der vor Gericht aufgetretene Gutachter, Dr. Thomas Bachmann, diagnostizierte bei der 78-Jährigen eine Mischform aus vaskulärer und Alzheimer Demenz. Durch ihrer Krankheit ist die Reinbekerin desorientiert, wahnhaft und paranoid. Er sehe die Gefahr, dass „Frau W. vergleichbare Handlungen erneut begeht, als gegeben an“.