Reinbek. Um Gebäude und Einrichtungen vor Böllern und anderen Feuerwerkskörpern zu schützen, gibt es in Reinbek nun bestimmte Schutzzonen.

Die Stadt Reinbek hat sowohl ­bestimmte Feuerwerkskörper zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar 2022 verboten, als auch Feuerwerk in bestimmten Gebieten abzubrennen. So ist es untersagt, im Umkreis von 180 Metern rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäuser Raketen, Hochfeuerwerke wie die „Römischen Lichter“ als auch vergleichbare Feuerwerkskörper (Kategorie II/Klasse 2) zu zünden.

Silvester: Schutzgebiet von 50 Metern um reetgedeckte Gebäude in Reinbek

Außerdem gibt es ein besonderes Schutzgebiet von 50 Metern rund um reetgedeckte Gebäude. Weder Kanonenschläge, Knallfrösche noch sonstige Feuerwerkskörper dürfen dort gezündet werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld belangt werden. Ungeachtet dessen gelten weiter die Bundes, Landes- und Kreisgesetze für die aktuelle Corona-Lage.