Ahrensburg. Politiker wollen Thema im Bau- und Planungsausschuss hinter verschlossenen Türen beraten. Bußgeld kann ohne Katalog verhängt werden.

Wie soll die Stadt Ahrensburg künftig Baurechtsverstöße ahnden? Eine Antwort auf die Frage haben die Politiker noch nicht gefunden. Im Bau- und Planungsausschuss vertagten sie eine Entscheidung, in der nächsten Sitzung am Mittwoch, 4. November, soll nun im nichtöffentlichen Teil erneut über das Thema diskutiert werden. CDU und Wählergemeinschaft WAB hatten ursprünglich einen Bußgeldkatalog gefordert, damit die Verwaltung Verstöße besser bestrafen kann.

Stadt fehlt rechtliche Handhabe, Verstöße zu ahnden

Anlass für die Diskussion war ein aktueller Fall, bei dem ein privater Bauherr rechtswidrig gehandelt hatte. Das Thema hatte die Politik mehrfach in nichtöffentlichen Sitzungen beschäftigt. „Es hat sich herausgestellt, dass die Stadt keine rechtliche Handhabe hat, um Baurechtsverstöße angemessen zu ahnden“, sagte Detlef Steuer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der WAB. „Das war für uns maximal unbefriedigend.“

Im Bauausschuss stellte Stadtplanerin Andrea Becker nun klar, dass ein Bußgeld auch ohne Katalog verhängt werden könne. „Mit Katalog laufen wir aber keine Gefahr, bei vergleichbaren Fällen unterschiedlich zu handeln“, sagte sie.

Bußgeld soll eine abschreckende Wirkung haben

Wenn die Stadt auf Baurechtsverstöße aufmerksam werde, schreibe sie zunächst den Bürger an. Es gebe eine Anhörung. Dann werde versucht, das Problem zu regeln. „Unser Ziel ist es, den nicht rechtskonformen in einen rechtskonformen Zustand umzuwandeln“, sagte Becker. Erst wenn das nicht gelinge, komme ein Bußgeld in Betracht. „Es soll vor allem eine abschreckende Wirkung bei Wiederholungsfällen haben.“

Das widerspreche dem, was die Politik bisher von der Verwaltung zu dem Thema gehört habe, kritisierte Steuer. Er beantragte eine Verschiebung in den nichtöffentlichen Teil der nächsten Sitzung, „um offen reden zu können“ – auch über den aktuellen Fall.