Moorrege. Abbiegendes Auto bringt in Moorrege einen Jugendlichen zu Fall. Was zuerst glimpflich abzulaufen scheint, erweist sich doch als ernst.
Unfallmediziner und die Polizei mahnen immer wieder, dass Unfallopfer nach vermeintlich folgenlosen Vorfällen nicht auf ärztliche Versorgung beziehungsweise Untersuchung verzichten sollten. Zu leicht können Adrenalinausstoß, Aufregung, Schock ein erstes Schmerzempfinden unterdrücken. Sollten sich später allerdings Symptome einer ernsteren, anfänglich versteckten Verletzung zeigen, könnte so wertvolle Zeit verloren gegangen sein.
Aktuelles Beispiel für das alte Sprichwort „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ liefert der Fall eines jungen Radfahrers in Moorrege, zu dem die Polizei erst jetzt um Mithilfe ersucht. Bereits am 13. September war es für den Jugendlichen gegen 7.30 Uhr an der Einmündung Wedeler Chaussee und Pinneberger Chaussee zu einem Unfall gekommen.
Unfall mit Radfahrer in Moorrege: Verursacher biegt in die Pinneberger Chaussee ein
Der verursachende Fahrer oder die Fahrerin eines Pkw befuhr die Wedeler Chaussee und bog nach rechts in die Pinneberger Chaussee ein. Hier kam es zum Zusammenstoß mit dem Radfahrer, der in Richtung Moorreger Chaussee unterwegs war und den Überweg an der Einmündung überquerte.
Der Radfahrer wurde an der Hüfte touchiert und kam dadurch zu Fall. Ein Zeuge hielt und sprach den verunfallten Jugendlichen an. Der Jugendliche verspürte zu diesem Zeitpunkt noch keine Schmerzen und lehnte entsprechend die angebotene Hilfe ab. Ein Fehler, wie sich bald herausstellen sollte.
Verunglückter Radfahrer: Erst mit Verzögerung zeigen sich bei dem Jugendlichen Verletzungen
Erst später stellten sich bei dem gestürzten Radfahrer Schmerzen an Hüfte, Beinen und Handgelenken ein, die eine ärztliche Behandlung erforderlich machten.
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Was die Ermittlungsarbeit deutlich erschwert: Der Jugendliche selbst kann keinerlei Angaben zum unfallverursachenden Fahrzeug machen. Daher erhofft sich die ermittelnde Polizeistation in Uetersen, dass der genannte Zeuge oder andere Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, sich unter der Rufnummer 04122-70530 melden.