Kreis Pinneberg. Rückkehr zur Maskenpflicht an Schulen in Schleswig-Holstein beschlossen. Was ab Montag im Kreis Pinneberg gilt.
Das Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus im Kreis Pinneberg folgt dem Landestrend und hat sich am Mittwoch nochmals erhöht. Das Gesundheitsamt meldete 104
Neuinfektionen in den vergangenen 24 Stunden – 53 mehr als am gleichen Tag der Vorwoche. Dadurch stieg auch die Sieben-Tage-Inzidenz rasant auf 127,5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an. Zwei neue Krankenhauspatienten wurden ebenfalls gemeldet.
Corona: Landesregierung verschärft Regeln
Angesichts der landesweit steigenden Corona-Zahlen verschärft die Jamaika-Koalition in Kiel von Montag an die Corona-Bekämpfungsverordnung. Demnach gilt in Schulen dann wieder Maskenpflicht, empfohlen wird sie ab sofort. In Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten gelten künftig 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Nur Kinder bis sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, werden von dieser strikten Anordnung ausgenommen.
Grundsätzlich gelten ab Montag nur bei beruflichen Veranstaltungen im Inneren 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet), beim großen Rest grundsätzlich 2G. Im Einzelnen sind das Gaststätten, Hotels oder Diskotheken. Sie stehen nur noch Geimpften und Genesenen offen. Es sei denn, die Veranstaltung dort ist beruflicher Art. In Bibliotheken und Archiven wird eine Ausnahme gemacht, dort gilt 3G.
Corona: Weihnachtsmärkte auf der Kippe?
Bis auf Friseure und medizinische Dienstleister sind auch bei Dienstleistungen mit Körperkontakt nun nur noch Genesene und Geimpfte zulässig. Das Gleiche gilt beim Sport in Innenbereichen – dabei ist 2G auch für Übungsleiterinnen und -leiter vorgeschrieben. Beim Profisport gilt 3G.
Touristische Reisen (mit Beherbergung) sind im ganzen Land nur noch für Geimpfte oder Genesene erlaubt. Die Testpflicht für Besucherinnen, Besucher und Beschäftigte in Pflege- und Altenheimen bleibt unverändert.
Bei Weihnachtsmärkten muss der Veranstalter in Abstimmung mit den Kommunen vor Ort ein Hygienekonzept erstellen und eine Risikobewertung vornehmen. Bei Gedränge und dem Verzicht auf Mund-Nasen-Bedeckungen empfiehlt das Land die 2G-Regel. Private Treffen im Innern sind ab Montag nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig. Die Regelungen für den Einzelhandel bleiben unverändert – bedeutet: Maskenpflicht!