Kreis Pinneberg. Unionspolitiker im Kreis Pinneberg fordern, dass Elfi Heesch die Terminvergabe und die Digitalisierung im Amt zur Chefsache macht.
Nach den Querelen um die Terminvergabe für den Pflichtumtausch von alten Führerscheinen will die CDU-Kreistagsfraktion Landrätin Elfi Heesch stärker in die Pflicht nehmen. Nachdem die betroffenen Jahrgänge nicht rechtzeitig einen Termin bis zum Fristende buchen konnten, hätten sich viele Bürgerinnen und Bürger an die CDU gewandt.
Terminvergabe und Erreichbarkeit im Straßenverkehrsamt seien die größten Kritikpunkte, so Tobias Löffler, zuständiger Sprecher der Unions-Fraktion. Löffler habe auch Verständnis für die Mitarbeitenden im Straßenverkehrsamt, die ständig mit wechselnden und neuen Aufgaben unter Pandemieauflagen konfrontiert und deshalb „bereits am Limit“ seien. Umso mehr müsse Landrätin Elfi Heesch als oberste Chefin der Behörde „die Digitalisierung beim Straßenverkehrsamt zur Chefsache machen“, fordert die Fraktionsvorsitzende Heike Beukelmann.
CDU stellt Fragen
Direkt frage die CDU die Landrätin, wann in der zuständigen Abteilung Vorbereitungen auf die große Nachfrage getroffen worden seien und ob Personalressourcen gesteuert worden sind. Zudem will die CDU wissen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um eine vergleichbare Situation zu verhindern. Auch stehe die Frage im Raum, wann mit einer Entschärfung der Situation zu rechnen sei. Die CDU setze sich „seit Langem“ für die Digitalisierung im Fachdienst Straßenverkehr ein. Diese führe nicht nur zu mehr Professionalität, sondern auch zur Entlastung des Personals.
Deshalb die Frage der CDU: Welche Konsequenzen zieht die Verwaltungsspitze, um Mitarbeiter besser gegen Kritik und Angriffe zu schützen? Das Amt müsse bürgerfreundlicher werden.
Führerscheine: Wer wann tauschen muss?
Um zu vermeiden, was nun im Kreis Pinneberg passiert ist, nämlich großer Andrang zu Beginn und gegen Ende der vorgesehenen Zeitspanne für den Pflichttausch der Führerscheine, wurde ursprünglich eine Staffelung vorgesehen. Und zwar für Inhaber von Führerscheinen, die vor 1953 ausgestellt wurden bis 19. Januar 2033.
Für "Lappen", die zwischen 1953 und 1958 erworben wurden, gilt eine Frist bis 19.Januar 2022. Dokument-Inhaber aus der Zeit 1959 bis 1964 haben bis 2023 Zeit, für die Jahrgänge 1965 bis 1970 gilt die Frist bis 2024 und für Führerscheine aus dem Jahr 1971 oder später muss bis 2025 umgetauscht werden.