Elmshorn/Itzehoe. Elmshorner Maxim R. steht in Itzehoe vor dem Landgericht, weil er den neuen Partner seiner Ex-Frau brutal getötet haben soll.

Die Kapuzenjacke tief ins Gesicht gezogen, darunter eine Atemschutzmaske – und die Hände in Handschellen: So betritt Maxim R. (33) am Donnerstagvormittag den Saal des Landgerichts Itzehoe. Als Schutzschild gegen die Fotografen hält sich der Elmshorner eine Aktenmappe vor das Gesicht. Drinnen erwarten ihn unter anderem die Schwester des Mannes, den er getötet haben soll – und eine weitere junge Frau, mit der das Opfer einen Sohn hatte. Viktor W. (32) hinterließ zwei Kinder, die im Verfahren als Nebenkläger auftreten – ebenso wie seine Schwester.

Sie wollen verstehen, warum der 32-Jährige am 23. September 2020 in einer kleinen Parkanlage am Hainholzer Damm in Elmshorn sein Leben verlor. Der Schlüssel dazu ist Maxim R., dem Staatsanwältin Maxi Wantzen einen Mord aus Heimtücke vorwirft. Der 33-Jährige soll Viktor W. um kurz nach 4 Uhr morgens in der kleinen Parkanlage aufgelauert und ihm mit einem harten Gegenstand mehrfach auf den linken Hinterkopf geschlagen haben. „In der Folge stach der Angeklagte dem Opfer mit einem Klappmesser mit einer Klingenlänge von acht Zentimeter in die linke Ohrmuschel“, so die Staatsanwältin. Viktor W. habe eine Hirnschwellung erlitten und sei fünf Tage später im UKE seinen schweren Verletzungen erlegen.

Verteidiger streitet um Corona-Maske

Auch das Motiv liefert Wantzen mit. Opfer Viktor W. war der neue Freund von Alessia R., der Ex-Frau des Angeklagten. Der Frau, mit der Maxim R. zwei Kinder hat – und der er aus Sicht der Anklage die neue Beziehung missgönnte. Den Gewaltexzess erlebte ein Bekannter des Opfers aus nächster Nähe mit, er ist Hauptzeuge der Anklage.

Der 33-jährige Angeklagte hat im Januar neben der Pflichtverteidigerin Katja Münzel mit Siegfried Schäfer einen zusätzlichen Wahlverteidiger engagiert, der sich gleich zu Beginn des Verfahrens einen Streit mit dem Vorsitzenden Richter Johann Lohmann liefert. Es soll nicht der einzige Streit zwischen den beiden Protagonisten an diesem ersten Verhandlungstag bleiben.

Lohmann verlangt vom Angeklagten, seine Atemschutzmaske abzunehmen, um – wie in der Strafprozessordnung vorgeschrieben – unverhüllt verhandeln zu können. Schäfer hält das für ungerecht, weil den übrigen Beteiligten freigestellt worden sei, ob sie mit oder ohne Maske verhandeln wollen. Letztlich müssen die Richter der Sechsten Großen Strafkammer das Verfahren für mehr als eine Stunde unterbrechen und den Angeklagten per Gerichtsbeschluss zum Absetzen der Maske zwingen.

Geständnis – aber nur mit psychiatrischem Gutachten

Und Verteidiger Schäfer hat noch eine zweite Überraschung parat. Hatte Maxim R. bisher die Tat bestritten sowie in einem anderen Fall die Aussage verweigert, kündigt sein Verteidiger plötzlich eine geständige Einlassung an. Er verbindet sie jedoch mit einem Antrag – und verlangt für seinen Mandanten ein psychiatrisches Gutachten. Schäfer glaubt, dass die vom Angeklagten an den Tag gelegte Eifersucht krankhaft war und daher seine Einsichtsfähigkeit aufgehoben oder zumindest erheblich eingeschränkt war. In einem solchen Fall könnte Maxim R. einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die bei einem Mord vorgeschrieben ist, entgehen und deutlich milder bestraft werden. Auch wäre eine Behandlung in einer psychiatrischen Klinik möglich.

Der Verteidiger liefert in seinem Antrag eine Tatversion gleich mit. Demnach habe Maxim R. das Opfer in der Nacht vom Laubengang seiner Wohnung aus gesehen und sei rausgelaufen, um ihn ob der Beziehung zu seiner Ex-Frau zur Rede zu stellen. Zur Sicherheit habe er ein Stahlrohr aus der Wohnung eingesteckt und sei auf Krücken Viktor W. hinterhergehumpelt. Der habe eine Plastiktüte in der Hand gehabt und mit ihr in Richtung des Angeklagten ausgeholt.

Trennung von Ex-Frau belastete ihn sehr

Und der habe daraufhin mit dem Stahlrohr zugeschlagen. „Wie oft und wohin, weiß mein Mandant nicht mehr“. Und er erinnere sich auch nicht mehr, dem Begleiter von Viktor W. hinterhergelaufen zu sein. Das am Tatort gefundene Klappmesser gehöre Maxim R., er bewahre dies in seiner Jackentasche auf. Dass er es eingesetzt hat, könne sein Mandant ebenfalls nicht erinnern.

„Mein Mandant war durch die Trennung von seiner Frau und den Kindern sehr belastet, er hat auf eine Versöhnung gehofft“, so der Verteidiger. Der Umgang der Ex-Frau mit anderen Männern sei dem Angeklagten jedoch ein Dorn im Auge gewesen. „Das hat ihn sehr geschmerzt, er hat versucht, andere Männer durch Ansprache auf Distanz zu halten.“

Immer wieder Freunde der Ex bedroht

Schäfer zitiert aus der Akte, wonach Maxim R. einen neuen Freund seiner Ex-Frau gewürgt haben soll. Außerdem las er ausführlich den Chatverkauf zwischen den beiden Männern vor. Immer wieder wirft der Angeklagte darin dem anderen Mann vor, sich mit seiner Ex-Frau getroffen zu haben, was dieser abstreitet und betont, die Beziehung beendet zu haben. Auch bei einem weiteren Mann habe sich der 33-Jährige so verhalten.

Laut Schäfer hat die Ex-Frau des Angeklagten im Ermittlungsverfahren ausgesagt, Maxim R. habe jeden neuen Freund derart bedroht, weil er mit der Trennung nicht zurechtkam. Sie habe vor einem Gericht eine Wegweisung gegen ihn beantragt. Auch die Ausführung der Tat vor einem Zeugen spreche dafür, dass Maxim R. nicht Herr seiner Sinne war.

Staatsanwältin Wantzen sieht das anders. Der 33-Jährige habe aus Eifersucht gehandelt, es habe sich jedoch nicht um eine krankhafte Eifersucht behandelt. Das Gericht wird am Dienstag verkünden, ob es dem Antrag folgt. Davon hängt auch die Fortsetzung des Verfahrens ab.