Kreis Pinneberg. Die Inzidenz liegt drei Tage über dem Grenzwert. Deshalb greifen sowohl die Bundesnotbremse als auch der Erlass des Landes.

Kaum gelten strengere Corona-Regeln nebst Notbremse im Kreis Pinneberg, schwächt sich für den Moment auch das Infektionsgeschehen ab. Beides dürfte aber in keinem Zusammenhang stehen. Das Gesundheitsamt meldete am Mittwoch jedenfalls 45 Neuinfektionen mit dem Virus, das sind 26 bestätigte neue Fälle weniger als am Mittwoch der Vorwoche. Entsprechend sank auch die Sieben-Tage-Inzidenz für das Kreisgebiet auf einen Wert von 91,8 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

Die meisten Fälle wurden am Mittwoch aus Elmshorn (8) und Halstenbek (5) gemeldet. Aus dem Amt Hörnerkirchen und dem Amt Pinnau sowie von Helgoland sind keine neuen Fälle bekannt geworden. Grund zu neuen Lockerungsforderungen geben die Tageswerte nicht. Erst nach fünf Werktagen unter dem Inzidenzgrenzwert könnten die Regeln zurückgenommen werden.

Seit Pandemiebeginn haben sich 9784 Kreisbewohner mit Corona infiziert, 950 (+3) mussten ins Krankenhaus, 337 sind gestorben. Aktiv sind 522 Fälle. Seit Mittwoch gelten neue Regeln der Bundesnotbremse und des 100er-Erlasses des Landes im Kreis.

Das sind die neuen Corona-Regeln in Pinneberg

Kontakte

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur mit dem eigenen Haushalt plus einer weiteren Person einschließlich der zu diesen Haushalten gehörenden Kinder bis einschließlich 14 Jahre. Ausgenommen sind Zusammenkünfte zur Regelung des Sorge- und Umgangsrechts sowie Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen bei Todesfällen.

Ausgangssperre

Verboten ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks zwischen 22 und 5 Uhr. Ausgenommen sind medizinische Notfälle, die Gefahrenabwehr, Berufsausübung, Ausübung des Mandats, Berichterstattung der Presse oder die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, Minderjähriger, Sterbender oder Tieren. Zwischen 22 und 24 Uhr darf allein Sport im Freien ausgeübt werden.

Alkoholausschank und Verzehr

Im öffentlichen Raum verboten, zwischen 23 und 6 Uhr darf auch außer Haus kein Alkohol verkauft oder ausgegeben werden. Gilt auch für Lieferdienste.

Gastronomie

Gaststätten, Restaurants und Imbisse schließen, Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen nicht vor Ort verzehrt werden. Kein Verkauf zwischen 22 und 5 Uhr. Ausgenommen sind Lieferdienste, Speisesäle in Kliniken oder Heimen und die Obdachlosenspeisung.

Handel

Muss schließen. Geöffnet bleiben dürfen Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsläden, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Einkaufen darf nur eine Person pro Haushalt plus Kinder bis 14 Jahre. Und bei 800 Quadratmeter Verkaufsfläche: ein Kunde je 20 Quadratmeter, danach ein Kunde je 40 Quadratmeter. Ausgenommen Click & collect (Abholung vorbestellter Waren), Click & Meet mit negativem Test.

Wochenmärkte

Eine Person pro Haushalt.

Körpernahe Dienstleistungen

Grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind medizinische und therapeutische Pflege sowie Friseur und Fußpflege nur mit negativem Testergebnis.

Kultur

Theater, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und Kinos sind geschlossen. Ausgenommen sind Zoos und botanische Gärten, aber nur mit negativem Testergebnis außer für Kinder bis 6 Jahre.

Freizeiteinrichtungen

Zu haben: Freizeitparks, Indoorspielplätze, Badeanstalten, Spaßbäder, Hotelschwimmbäder, Thermen- und Wellnesszentren sowie Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Discos, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle. Stadt-, Gäste- und Naturführungen sowie touristischer Ausflugsverkehr mit Bahn-, Boot- und Bus sind untersagt.

Sport

Nur kontaktlose Ausübung von Individualsportarten, und zwar allein, zu zweit oder mit Haushaltsangehörigen. Ausgenommen sind der Trainingsbetrieb von Individual- und Mannschaftssportarten der Berufs- und Leistungssportler, Kinder bis 14 Jahre (im Freien) zu fünft.

Kitas

Betretungsverbot, nur Notbetreuung mit maximal zehn Kindern pro Gruppe, die Eltern in systemrelevanten Berufen haben. Maskenpflicht für alle Erwachsenen und mindestens zwei Tests pro Woche.

Schulen

Kein Präsenzunterricht, sondern Distanzlernen. Notbetreuung nur für Jahrgangsstufen 1 bis 6 und nur für berechtigte Kinder (alleinerziehende Eltern, systemrelevante Berufe).

Fahrschulen

Theorie als Fernunterricht. Ausgenommen ist der Unterricht für Berufskraftfahrer in der Ausbildung.

Hundeschulen

Hundeausbildung ist nur in Gruppen bis maximal fünf Personen im Freien erlaubt.

ÖPNV, Taxi, Schülerbeförderung

Maskenpflicht (FFP2) in Fahrzeugen und Bahnhöfen. Maximal die Hälfte der sonst üblichen Fahrgäste.

Ferienwohnungen/Hotels

Geschlossen, Vermietung verboten.

Homeoffice

Arbeitgeber müssen, wenn möglich, Homeoffice anbieten, Beschäftigte haben das Angebot anzunehmen.