Elmshorn. Eltern gegen Maskenpflicht, Abstandsanordnungen und Selbsttests. Gericht stellt keine Kindeswohlgefährdung fest.

Ein Elternpaar ist vor dem Amtsgericht Elmshorn mit dem Antrag gescheitert, die Corona-Verordnungen im Schulbereich auszusetzen. Konkret hatten sich die Eltern zweier schulpflichtiger Kinder gegen die Maskenpflicht, die Abstandsanordnungen sowie die verpflichtenden Selbsttests gewandt.

Außerdem wollten sie Schulleitungen und Lehrer untersagen, den Schülern gegenüber Anordnungen bezüglich der Corona-Hygienevorschriften zu treffen. Eine weitere Forderung betraf den dauerhaften Präsenzunterricht.

Richter sahen sich bei der Corona-Verordnung als nicht zuständig an

In der Begründung bezogen sich die Antragsteller auf Entscheidungen des Amtsgerichts Weimar sowie des Amtsgerichts Weilheim in Oberbayern, die in diesem Monat Corona-Verordnungen an Schulen gekippt hatten. Dennoch wies das Familiengericht Elmshorn den Antrag des Elternpaars, ein sogenanntes Kinderschutzverfahren einzuleiten, zurück. Zum einen sahen sich die Richter als nicht zuständig an. Es handele sich um eine Streitigkeit im Verhältnis Staat– Bürger, die dem öffentlichen Recht zuzuordnen sei. Daher sei für eine Überprüfung, ob die Corona-Verordnungen die Antragsteller in ihren Grundrechten verletzen, allein das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens zuständig. Dieser Weg stehe den Eltern auch offen.

Zum anderen konnte das Gericht keine konkrete Kindeswohlgefährdung feststellen. Diese werde durch die Umsetzung der vom Land angeordneten Coronaschutzmaßnahmen im Gegenteil sogar vermieden.