Kreis Pinneberg. Ansammlungsverbot, Böller, Clubs: Regeln unterscheiden sich teils deutlich von denen in anderen Regionen. Ein Überblick.

Silvester in Pinneberg ist in diesem Jahr anders als in früheren Jahren, die Vorgaben unterscheiden sich aber zum Teil auch deutlich von denen in anderen Regionen. Die heute in Kraft tretende Corona-Landesverordnung gilt bis zum 18. Januar 2022 und bestimmt maßgeblich, wie der Jahreswechsel hierzulande aussieht. Was ist erlaubt, was ist verboten? Ein Überblick.

Dürfen Raketen und Böller gezündet werden?

Genau wie im vergangenen Jahr verbietet der Bund den Feuerwerksverkauf. Katja Wohlers, Pressesprecherin des Kreises Pinneberg, sagt: „Ziel dieser Maßnahme ist es, Verletzungen durch Silvesterfeuerwerk vorzubeugen und so medizinische Behandlungskapazitäten zu schonen.“

Mit wie vielen anderen Menschen darf ich feiern?

Wer geimpft oder genesen ist, darf sich im privaten Rahmen (Wohnung und Garten) bundesweit maximal zu zehnt aufhalten. Wenn alle Personen demselben Haushalt angehören, entfällt diese Beschränkung. Für Ungeimpfte gilt: Das Treffen beschränkt sich auf den eigenen Haushalt plus höchstens zwei weitere Personen aus einem Haushalt. Kinder unter 14 Jahren sind nicht eingerechnet.

Darf ich einen Club oder eine Diskothek besuchen?

Hier unterschiedet sich Schleswig-Holstein von vielen anderen Bundesländern: Während in Hamburg Clubs und Diskotheken schon vor Heiligabend schließen mussten und für die übrigen Gastronomie eine eine Sperrstunde gilt, dürfen Diskotheken und Clubs in Schleswig-Holstein offen bleiben. Dort gilt die 2G-Plus-Regel. Zusätzlich wird die Gästezahl auf die Hälfte der sonst zugelassenen Gäste (maximal 1000 Personen), begrenzt. Maskenpflicht besteht während des gesamten Aufenthalts. Außerdem dürfen Speisen und Getränke nur an festen Plätzen verzehrt werden.

Gibt es Ansammlungsverbote für öffentliche Plätze?

Das Land hat in seiner Verordnung den Kommen die Möglichkeit gegeben, zusätzliche Kontaktbeschränkungen an öffentlichen Plätzen zu verhängen, wo mit großen Menschenansammlungen zu rechnen ist. „Im Kreis Pinneberg ist eine solche zusätzliche Regelung zu Silvester und Neujahr aktuell nicht geplant“, sagt Katja Wohlers. Damit sticht Schleswig-Holstein hervor: Etwa in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Bayern gilt vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis zum 1. Januar, 9 Uhr, ein Ansammlungsverbot von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum und ein Alkoholverbot an bestimmten Orten. Auch ein Alkoholverbot gibt es im Kreis Pinneberg nicht.

Dieser Text wurde am 28. Dezember um 15.15 Uhr geändert. In einer früheren Version war eine falsche Information zum Tragen von Feuerwerkskörpern in der Öffentlichkeit enthalten.