Norderstedt/Quickborn/Hasloh. Schallschutzfenster und Lüfter: Welche Haushalte in Norderstedt, Quickborn und Hasloh beim Einbau finanzielle Zuschüsse bekommen.

Der Hamburg Airport startet zum 1. Juli ein neues Schutzprogramm gegen Fluglärm für Haushalte in Norderstedt, Quickborn, Hasloh und der Region. Finanziell bezuschusst wird der Einbau von Schallschutzfenstern, Schalldämmlüftern und einer Fensterautomation. Infrage kommen für das Programm angeblich 4400 Wohngebäude innerhalb bestimmter Schutzzonen in Hamburg und im Norden des Flughafens.

Unterstützt wird der Einbau von Schallschutzfenstern mit einem Schalldämmmaß von 39 Dezibel in Schlaf- und Kinderzimmern, wenn das Schalldämmmaß der vorhandenen Fenster niedriger als 35 Dezibel ist. Hamburg Airport werde 75 Prozent der Kosten für den Austausch übernehmen, die übrigen 25 Prozent der Rechnungssumme trage die Eigentümerinnen und Eigentümer – gleiches gelte für den Einbau eines automatisch einstellbaren Fensterschließ-Systems sowie den Einbau von Schalldämmlüftern. Das Programm endet spätestens am 30. Juni 2029, es sei denn, die Fördermittel sind vorher schon ausgeschöpft.

Fluglärm: In diesen Straßen gibt es Zuschüsse

Die Beantragung der Förderung könne ab dem 1. Juli 2024 unkompliziert online erledigt werden. Es müssten lediglich ein Formular ausgefüllt und die passenden Unterlagen hochgeladen werden. Wer nicht weiß, ob sein Wohngebäude berechtigt ist für den geförderten Einbau, der findet im Online-Angebot des Flughafens Hamburg auch die skizzierten Umrisse des Fördergebietes, die sich angeblich aus der umhüllenden Kontur der Tagschutzzone 1 und der Nachtschutzzone nach Fluglärmschutzgesetz von 2007 ergeben. Abrufen kann man auch Straßenlisten für jeden Ort (www.hamburg-airport.de/de/info-laermschutzprogramm).

In Norderstedt sind Hausnummern im Bereich der Alten Dorfstraße, am Casio-Platz, am Eckernkamp, an der Friedrich-Ebert-Straße, der Gärtnerstraße, am Halloh und Hasloher Weg sowie am Heuberg, der Höketwiete, an der Lohe, der Niendorfer Straße, am Niewisch, Nordportbogen, an der Ohechaussee, dem Ohlenhoff, dem Schierkamp, Spann und dem Speckenbarg berechtigt. Zudem am Südportal und am Wischof.

In Quickborn können Eigentümer Am Seekamp und in der Fontane-, Goethe-, Hebbel- und Hölderlinstraße Anträge stellen. Ebenso jene, die Wohnhäuser an der Holmmoortwiete, der Kleiststraße, Lenaustraße, Lessing- und Liliencronstraße, dem Peperkamp sowie an der Theodor-Körner-Straße und der Ulzburger Landstraße haben.

In Hasloh liegen Achtern Felln, Alter Kirchweg, Dorfstraße, Fasanenweg, Garstedter Weg und Rotdornweg im Fördergebiet.

Nur Gebäude aus der Zeit vor Juni 1976 förderfähig

Es werden nur Bauten gefördert, die vor dem 4. Juni 1976 errichtet wurden und baurechtlich genehmigt sind. „Hierzu zählen nicht als Wohnraum genutzte Kellerräume oder ausgebaute Spitzböden, für die keine baurechtliche Genehmigung vorliegt“, teilt der Flughafen mit. „Bauten, die nach dem 4.6.1976 in der ehemaligen Lärmschutzzone 1 oder 2 oder nach dem 2.4.1985 in der ehemaligen Lärmschutzzone 3 entstanden sind und daher bereits den Anforderungen bezüglich des Bauschalldämmmaßes zu erfüllen hatten, werden nicht gefördert.“

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Seit dem ersten Lärmschutzprogramm im Jahr 1974 habe der Flughafen Hamburg über 43 Millionen Euro in passive Lärmschutzmaßnahmen in der Region investiert. Mehr als 20.000 Haushalte seien mit Schallschutzfenstern ausgestattet worden, über 10.000 Schalldämmlüfter seien verbaut worden, teilt der Flughafen mit. Das freiwillige Lärmschutzprogramm 10 finanziere der Flughafen ausschließlich aus eigenen Mitteln.

Flughafen Hamburg: „Schutz über gesetzlichen Rahmen Maß hinaus“

„Als größter Flughafen in Norddeutschland sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohnern in Hamburg und Schleswig-Holstein bewusst, gerade in den sensiblen Tagesrand- und Nachtstunden. Deswegen investieren wir seit 50 Jahren in eigene, freiwillige Lärmschutzprogramme, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Ziel ist es, eine Balance zwischen den touristischen und wirtschaftlichen Interessen der Region und dem berechtigten Ruhebedürfnis der Anwohner zu schaffen“, sagt Christian Kunsch, Vorsitzender der Geschäftsführung am Hamburg Airport.

Ansprechpartnerin für Eigentümerinnen und Eigentümer ist Demet Çekel beim Flughafen Hamburg unter 040/5075-1465 oder 10lsp@ham.airport.de