Norderstedt. Die Stadt unterstützt Hausbesitzer bei der energetischen Sanierung. Wie man an das Fördergeld kommt.

Die Preise für Gas und Öl schießen in unerreichte Höhen und die Bundesregierung ruft die erste Stufe des Gasnotfallplanes aus – um vorbereitet zu sein, falls Russland den Gashahn zudreht. Sich über die Energiekosten und vor allem das Energiesparen in den eigenen vier Wänden Gedanken zu machen, war selten so aktuell wie jetzt – ganz abgesehen von der Notwendigkeit, dies aus Gründen des Klimaschutzes zu tun. Für den effizienten Umgang mit Energie und Wärme ist es zentral, wie gut oder wie schlecht Gebäude gedämmt sind. Die energetische Sanierung betagter Häuser kann allerdings teuer werden, auch wenn sich die Kosten über die Energieeinsparung schließlich amortisieren.

Die gute Nachricht: Es gibt Zuschüsse der öffentlichen Hand. In Norderstedt sogar direkt von der Stadtverwaltung und der Stabsstelle Nachhaltiges Norderstedt. Wie Birgit Farnsteiner von der Stabsstelle nun mitteilt, trat gerade die überarbeitete Förderrichtlinie „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ in Kraft.

Norderstedt fördert energetische Sanierung

Damit seien die Förderungen der Stadt Norderstedt für Wärmeschutzmaßnahmen an privat genutzten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten deutlich attraktiver und umfassender als bisher. „Mehr denn je ist es aus wirtschaftlichen, politischen und Klimaschutzgründen dringend erforderlich, unabhängig von Gas und Öl als Energieträgern für das Heizen zu werden“, teilt die Stadt mit. Das städtische Programm sieht eine maximale Fördersumme pro Objekt und Kalenderjahr von 10.000 Euro vor. Die Zuschüsse für die Dämmung von Dach, Außenwand und Fenstern, oberer Geschoss- und Kellerdecken wurden um gut 25 Prozent angehoben. Mit der Änderung kann für mehr Gebäude als bisher eine Förderung beantragt werden.

Gefördert werden nunmehr energetische Sanierungen an Gebäuden, deren Bauantrag oder die Bauanzeige zur Errichtung des Gebäudes mindestens 20 Jahre zurückliegen – aktuell fallen also Gebäude aus dem Jahr 2002 oder älter auch unter die Förderrichtlinie.

Zusätzlicher Bonus für Dach- und Fassadensanierung

Sie orientiert sich in ihren technischen Anforderungen an der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), die zunächst und vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Wer allerdings umwelt- und gesundheitsverträgliche Dämmstoffe einsetze, könne die beiden Förderungen kombinieren, so Farnsteiner.

Ebenso werde ein Dämmstandard, der die Anforderungen der BEG um mindestens zehn Prozent übererfüllt, mit einer zusätzlichen Förderung honoriert. Wer Dach und Fassade zusammen saniert und damit das Haus für das Heizen mit erneuerbaren Energien besonders ertüchtigt, erhält einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent. Diesen 20-Prozent-Bonus gibt es auch bei Dämmung des Daches, wenn diese im Zusammenhang mit der Installation einer Solaranlage erfolgt. Voraussetzung für den Erhalt der Förderungen der Stadt Norderstedt ist ein Vor-Ort-Gutachten nach dem Standard des Bundesamtes für Wirtschaft (BAFA) oder ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Diese Energiegutachten werden vom Bund hoch bezuschusst.

Sie geben eine individuell optimierte Auskunft über die technischen Möglichkeiten der energetischen Sanierung des Gebäudes und deren Wirtschaftlichkeit.

In Norderstedt sei das Erfolgspotenzial energetischer Sanierung privater Ein- und kleiner Mehrfamilienhäuser besonders groß: Mehr als ein Drittel der beheizten Wohnfläche in Norderstedt seien Einfamilienhäuser, die vor 1994 gebaut wurden, davon die meisten sogar vor 1954. Auf dieses Drittel entfallen immerhin 56 Prozent der CO2-Emissionen aus dem Sektor Wärme für das Beheizen von Gebäuden.

Mit der Förderrichtlinie setze die Stadt Norderstedt einen gezielten Impuls, dieses hohe Potenzial für den stadtweiten Klimaschutz in Norderstedt zu heben. Denn in den kommenden 15 Jahren müssten die CO-Emissionen viel schneller und umfassender gesenkt werden, als es bisher der Fall war.

Alle Informationen zum Norderstedter Förderprogramm

Alle Informationen zum Norderstedter Förderprogramm „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ sind unter www.norderstedt.de/klimaschutz im Internet zufinden. Persönliche Fragen zum Förderprogramm beantwortet die StabsstelleNachhaltiges Norderstedt, Stephanie Remstedt, Telefon 040/ 535 95 542.Qualifizierte Energieberaterinnen und Energieberater für das Vor-Ort-Gutachtenbeziehungsweise den individuellen Sanierungsfahrplan finden sich im Internetunter www.energie-effizienz-experten.deKostenfreie Einstiegsberatungen in die Themen energetische Gebäudesanierungund Energiesparen bietet auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH)am Standort Norderstedt an. Interessierte können direkt unter der Telefonnummer040/523 84 55 (Ortstarif) einen individuellen Termin für eine persönliche,telefonische oder Online-Beratung vereinbaren.