Norderstedt. Terminstau: Führungszeugnis beantragen oder ummelden können sich Norderstedter jetzt auch im Internet.
Das Einwohnermeldeamt der Stadt Norderstedt reagiert auf die Beschwerden von Norderstedterinnen und Norderstedtern, die im überlasteten Amt keine Termine mehr bekommen hatten (wir berichteten). Im „Einwohnermeldeamt-Online“ kann man sich nun an- oder ummelden, ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis und Untersuchungsberechtigungsscheine beantragen.
Norderstedter, die schon einen Termin im Amt haben, können hier eingescannte Urkunden und Ausweise online hochladen. Wer sich online ummeldet, erhält per Post eine Meldebescheinigung, mit der man den Personalausweis ohne Terminvereinbarung am Infoschalter in der Rathauspassage aktualisieren lassen kann.
Bearbeitungsstau Problem vor Bundestagswahl
Der Bearbeitungsstau wurde auch auch im Zusammenhang mit der Bundestagswahl zum Problem – für alle, die vor Monaten zugezogen, innerhalb Norderstedts umgezogen oder aus Norderstedt weggezogen sind und immer noch keinen Termin im Amt haben, um das zu melden. Die Wahlbenachrichtigungen werden parallel aber schon verschickt – an die amtlich geltende, alte Adresse.
Laut Stadtverwaltung gilt folgende Regelung: Wer sich zwischen dem 16. August 2021 und dem 5. September 2021 mit seiner Hauptwohnung in Norderstedt anmeldet, erhalte einen Eintrag in das Wählerverzeichnis nur auf Antrag, andernfalls blieben jene Personen im Wählerverzeichnis ihrer bisherigen Wohngemeinde. Sie müssten also dort wählen oder die Briefwahl beantragen. Letzteres gelte grundsätzlich auch für alle, die sich ab dem 6. September anmelden.
Wer sich innerhalb der Stadt Norderstedt nach dem 15. August umgemeldet hat, bleibt weiterhin im Wählerverzeichnis des bisherigen Wahllokals registriert und kann auch nur dort wählen oder muss Briefwahl beantragen. Wer aus Norderstedt wegzieht und sich nach dem 15. August abgemeldet hat, der bleibt Wähler in Norderstedt – es sei denn, er meldet sich bis spätestens 5. September am neuen Wohnort an.