Bürgermeisterin Ulrike Schmidt kritisiert, dass Belange des Ortes nicht ausreichend vom Netzbetreiber Tennet berücksichtigt wurden.

Henstedt-Ulzburg. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg lehnt den Trassenverlauf der „Ostküstenleitung“ weiterhin ab. Dieser Standpunkt bleibt nach einem Gespräch von Bürgermeisterin Ulrike Schmidt mit den Landtagsabgeordneten Ole-Christopher Plambeck (CDU) und Stephan Holowaty (FDP). Wie berichtet, hat zum Jahreswechsel das Planfeststellungsverfahren für das in der Region umstrittene Infrastrukturprojekt begonnen. Der Netzbetreiber Tennet, ein Unternehmen aus den Niederlanden, hat den gesetzlichen Auftrag, eine neue 380-Kilovolt-Stromtrasse zu bauen. Diese soll insbesondere Windstrom aus Ostholstein transportieren, dieser würde mittels eines ebenso geplanten Umspannwerks im Bereich Beckershof auf die bereits bestehende 380-kV-Trasse entlang der Autobahn 7 umgeleitet.

„Die Planungen der Tennet sehen weiterhin einen Verlauf der Ostküstenleitung durch Henstedt-Ulzburg und den Bau eines Umspannwerks im Bereich Beckershof vor“, sagt Bürgermeisterin Schmidt. „Wir vertreten den Standpunkt, dass die Ostküstenleitung entlang der zukünftigen Autobahn 20 geführt werden sollte. Eine Zusammenführung von Autobahn und Stromtrasse ergibt Sinn, weil dort Emissionen gebündelt werden und hierdurch geringere Raumwiderstände ausgelöst werden als mit einer Trassierung durch eine 28.500 Einwohner starke Großgemeinde.“

Erdkabel im Bereich des Pinnau-Biotops

Die A-20-Trasse war von Tennet in den letzten Monaten noch einmal abgewogen worden, sie gilt aus Sicht des Betreibers aber als im Vergleich die schlechtere Variante. Das schleswig-holsteinische Energiewendeministerium stützt diese Auffassung. Vielmehr soll weitestgehend die bestehende 220-Kilovolt-Leitung ersetzt werden. Mit zwei Ausnahmen: Bei Kisdorferwohld und bei den Pinnauwiesen in Henstedt-Ulzburg sind Erdkabeltrassen geplant. „Es stellt sich die Frage, inwieweit eine Erdverkabelung im Pinnau-Biotop mit naturschutzrechtlichen Belangen in Einklang zu bringen ist“, so Ulrike Schmidt.

Bis 3. März 2021 haben Träger öffentlicher Belange wie eben die Gemeinde, aber auch Bürger die Möglichkeit, ihre Einwände per Stellungnahme geltend zu machen. Infos hierzu und auch die gesamten Planfeststellungsunterlagen gibt es online (https://planfeststellung.bob-sh.de). Auch aus formalen Gründen sind diese Stellungnahmen wichtig. Denn nur wer sich entsprechend im Verfahren geäußert, könnte auch gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage einreichen. Eine Option, die sich Henstedt-Ulzburg explizit offen hält. „Die Gemeinde bezweifelt die Belastbarkeit der Planfeststellungsunterlagen und damit die Rechtmäßigkeit der Trassenführung durch Henstedt-Ulzburg insgesamt“, so Schmidt.

Auch Stephan Holowaty und Ole-Christopher Plambeck bekräftigten in einem gemeinsamen Statement ihre Kritik an dem geplanten Trassenverlauf. „Wir sind enttäuscht darüber, dass die Gemeinde in den eingereichten Planfestellungsunterlagen bisher offenbar nicht erkennen konnten, dass die mögliche Alternative an der A20 tatsächlich substanziell abgewogen worden ist. Das war eine Zusage, die uns vom Ministerium klar gemacht worden war. Wir bleiben dabei, dass die Trasse an die A20 gehört, das ist für Mensch und Natur die bessere Lösung.“