Norderstedt. Im zweiten Jahr der Corona-Pandemie schränkt das Virus die Feiernden auch im Kreis Segeberg erneut deutlich ein.

Das Silvesterfest wird auch in diesem Jahr wegen der anhaltenden Corona-Pandemie anders verlaufen als gewohnt. Die Landesverordnung, die bis zum 18. Januar gilt, bestimmt maßgeblich, wie der Jahreswechsel der Schleswig-Holsteiner aussehen wird. Was ist im Kreis Segeberg erlaubt, was verboten? Ein Überblick.

Darf geböllert werden? Und wenn ja, wo?

Wie schon im vergangenen Jahr haben Bund und Länder ein Verkaufsverbot von Feuerwerk in ganz Deutschland beschlossen. Grund ist die hohe Verletzungsgefahr. Die Regierung möchte das Gesundheitssystem angesichts der bereits enormen Belastung durch Corona-Patienten nicht weiter strapazieren. Ein generelles Feuerwerksverbot gibt es aber nicht. Private Restbestände aus den Vorjahren dürfen abgebrannt werden. „Dabei gibt es aber mehrere Aspekte zu beachten“, gibt die Verwaltung der Stadt Norderstedt zu bedenken. „In der näheren Umgebung von Reetdachhäusern ist das Böllern und Abbrennen von Raketen untersagt.“

Die Stadt Norderstedt hat in sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel in der Nähe von Reetdachhäusern, Feuerwerks- und Böllerverbotszonen eingerichtet.
Die Stadt Norderstedt hat in sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel in der Nähe von Reetdachhäusern, Feuerwerks- und Böllerverbotszonen eingerichtet. © Unbekannt | Christopher Herbst

Rund um die mit Reet bedeckten Häuser ist ein Schutzabstand von mindestens 200 Metern zu allen Gebäuden einzuhalten. Ebenso ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Alten- und Pflegeheimen das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände grundsätzlich verboten – unabhängig von der Corona-Lage. In den betroffenen Gebieten weisen Schilder auf die Feuerwerksverbotszonen hin.

Vom 31. Dezember, 16 Uhr, bis zum 1. Januar um 10 Uhr verbietet der Kreis Segeberg in einer Allgemeinverfügung, in bestimmten öffentlichen Bereichen Feuerwerk zu zünden. Dazu gehören unter anderem die Fußgängerzone, die Seepromenade, das Naturdenkmal Kalkberg mit dem Karl-May-Platz sowie der Südstadtpark in Bad Segeberg und die Marktplätze Ulzburg und Rhen sowie der Bürgerpark in Henstedt-Ulzburg. An diesen Orten müssen Angehörige unterschiedlicher Haushalte mindestens eineinhalb Meter Abstand zueinander halten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Der Feuerwerkhändler bleibt erneut auf seiner Ware sitzen

Der Feuerwerk-Händler Sascha Raguse aus Norderstedt erwartet nicht, dass die Neujahrsnacht wegen des Verkaufsverbots von Feuerwerkskörpern ruhiger wird. „Die Menschen finden Wege, sich ihre Böller zu beschaffen – entweder sie bestellen in Online-Shops oder fahren ins Ausland“, sagt der Norderstedter, der seit 20 Jahren Pyrotechnik installiert und seit 2018 Feuerwerk im Gewerbegebiet Nettelkrögen verkauft. Wie schon im vergangenen Jahr bleibt er auch diesmal auf seiner Ware sitzen. Die angemietete Lagerhalle im nordfriesischen Löwenstedt ist bis unter die Decke mit Kartons gefüllt. Bereits Anfang 2020 hat Raguse für einen fünfstelligen Betrag Pyrotechnik eingekauft. Für das diesjährige Silvesterfest hat er sogar einige Artikel nachbestellt. „Ich hatte damit gerechnet, dass die Leute richtig Bock auf Feuerwerk haben“, sagt Raguse, der hauptberuflich bei den Norderstedter Stadtwerken arbeitet.

Der 39-Jährige ärgert sich, dass nun einige Menschen in Deutschlands Nachbarländer wie Polen reisen, um sich dort Böller, Raketen und Feuerwerks-Batterien zu besorgen. „Die Gefahr ist groß, dass die Leute an illegales Feuerwerk geraten. Gerade bei Waren aus Osteuropa ist die Verletzungsgefahr größer“, warnt Raguse. Nirgendwo sei Feuerwerk so gut geprüft wie in Deutschland.

Mit wie vielen Leuten darf ich privat Silvester feiern?

Die aktuelle Landesverordnung gibt vor, dass sich auch zu Silvester maximal zehn Personen im privaten Raum treffen dürfen, es sei denn, sie gehören einem Haushalt an. Diese Regelung gilt sowohl für die Wohnräume als auch für die dazugehörigen Gärten. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt, ungeimpfte Personen dürfen sich mit höchstens zwei weiteren Personen aus einem gemeinsamen Haushalt treffen. Anders als Hamburg hat Schleswig-Holstein kein Ansammlungsverbot ausgesprochen. Das Land überlässt es den Kreisen, über Einschränkungen und Verbote für Plätze und Straßen zu entscheiden, auf denen mit Ansammlungen zu Silvester zu rechnen ist. Der Kreis Segeberg hat sich gegen diese Maßnahme entschieden.

Darf ich in Clubs und Diskotheken das neue Jahr feiern?

Lockerer ist Schleswig-Holstein auch im Umgang mit Clubs und Diskotheken. Während in anderen Bundesländern wie Hamburg Tanzlokale schon vor Weihnachten schließen mussten, dürfen sie in Schleswig-Holstein geöffnet bleiben. Allerdings mit einigen erheblichen Einschränkungen, die viele Clubbesitzer zweifeln lassen, ob sich Veranstaltungen überhaupt lohnen. Es gilt die 2G-Plus-Regel. Zusätzlich wird die Gästezahl auf die Hälfte der sonst zugelassenen Personen begrenzt (maximal 1000 Gäste). Auch auf der Tanzfläche gilt Maskenpflicht. Speisen und Getränke dürfen nur an festen Plätzen verzehrt werden.