Kreis Segeberg. Infektionsschutz des Kreises Segeberg fordert Besucherinnen und Besucher von vier Lokalitäten auf, sich sofort in Quarantäne zu begeben.
Neben der Diskothek „Joy“ in Henstedt-Ulzburg sind weitere Clubs inner- und außerhalb des Kreises Segeberg, die rund um Weihnachten geöffnet hatten, von Omikron-Fällen betroffen. Der Infektionsschutz des Kreises Segeberg fordert aus diesem Grund alle Besucherinnen und Besucher der folgenden Lokalitäten auf, sich unmittelbar in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Von größeren Infektionsgeschehen betroffen sind im Kreis das „Joy“ und der „Calypso-Club“ in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, der „Que-Danceclub“ in Bad Segeberg sowie die Busgruppe einer Segeberger Landjugend, die das „Pahlazzo“ in Pahlen (Kreis Dithmarschen) besucht hatte.
„In allen vier Diskotheken sind mittlerweile zum Teil mehrere Omikron-Fälle bei Besucherinnen und Besuchern nachgewiesen worden. Bei einer Vielzahl von Betroffenen mit positiven Schnelltests stehen die PCR-Ergebnisse noch aus“, sagt Kreissprecherin Sabrina Müller. Allein im „Joy“ müssen sich etwa 820 Partygäste in Quarantäne begeben – 28 Personen wurden, so der Stand Donnerstagnachmittag, bereits positiv getestet. Aktuelle Infektionszahlen sowie die Zahl der Betroffenen der anderen Clubs hat der Kreis am Wochenende nicht bekanntgegeben. „Der bereits vor dem Weihnachtswochenende deutlich überlastete Infektionsschutz des Kreises Segeberg kommt mittlerweile an seine Belastungsgrenze“, sagt Müller. Alle personellen Ressourcen werden in die Unterbrechung der Infektionsketten gesteckt.
Der Kreis Segeberg ruft ebenfalls alle im Kreisgebiet wohnenden Besucherinnen und Besucher der mit Omikron-Fällen bestätigten Diskotheken „Fun Parc“ in Trittau (Kreis Stormarn), „Cheyenne-Club“ in Rendsburg, „Pahlazzo“ in Pahlen und „Maxx“ in Kiel dazu auf, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben und mittels Kontaktformular beim Infektionsschutz zu melden.
Omikron ist die mittlerweile in Schleswig-Holstein am stärksten verbreitete Variante. Eine exponentielle Zunahme der Fälle im Kreis Segeberg wird, insbesondere vor dem Hintergrund der Ausbruchsgeschehen in den Diskotheken, kurzfristig erwartet. „Neben den Großausbrüchen gibt es ein sehr diffuses Infektionsgeschehen, welches häufig nicht zuzuordnen ist. Mit Ende der Ferienzeit ist ein weiterer Anstieg der Fallzahlen zu erwarten“, sagt Müller.
Landrat Jan Peter Schröder bittet die Bürgerinnen und Bürger eindringlich, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden. „Ich, wir alle, hatten gehofft, in diesem Jahr ein anderes Weihnachten und Silvester feiern zu können als im vergangenen Jahr. Wir hatten uns die alte Unbeschwertheit und Leichtigkeit zurückgewünscht. Aber dem Virus sind unsere Wünsche und Bedürfnisse egal, und so müssen wir uns auch am Ende dieses Jahres und zu Beginn des neuen Jahres ein weiteres Mal in Verzicht üben“, sagt Schröder. Wir alle seien pandemiemüde, so der Landrat, „aber wir dürfen jetzt nicht nachlassen, daher mein Appell: Reduzieren Sie Ihre Kontakte, tragen Sie eine Maske, beachten Sie die AHA-L-Regeln und lassen Sie sich impfen und boostern!“
Nur in Einzelfällen meldet sich der Kreis bei Kontaktpersonen
Kontaktpersonen, die Symptome entwickeln, wenden sich an den Hausarzt/die Hausärztin, schreiben eine E-Mail an infektionsschutz@segeberg.de oder rufen die 116 117 an, im Notfall die 112. Alle Mitglieder des betroffenen Haushalts müssen dann ebenfalls sofort für 14 Tage in Quarantäne und sich über das Kontaktformular beim Infektionsschutz des Kreises Segeberg melden. „Eine telefonische Kontaktaufnahme durch den Kreis Segeberg wird lediglich in Einzelfällen erfolgen“, betont Müller.
Eine Bescheinigung über die Dauer der Quarantäne erhalte Betroffene per Post. Aufgrund der Vielzahl an Personen, die aktuell in Quarantäne sind, werde die Bearbeitung der Bescheinigungen einige Wochen in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber hat bis zu zwei Jahre Zeit, den Verdienstausfall einzureichen. Zeitlicher Druck ist also nicht gegeben, weswegen der Infektionsschutz bittet, von Nachfragen zu dieser Thematik abzusehen. Zudem weist er darauf hin, dass die Bescheinigung nur ausgestellt wird, wenn sich jemand kurzfristig nach Quarantänebeginn mittels Kontaktformular beim Kreis Segeberg gemeldet hat. Eine Verkürzung der Quarantäne von 14 Tagen und ein Freitesten seien nicht möglich. Auch hier bittet der Infektionsschutz darum, von Nachfragen abzusehen.