Norderstedt. Norderstedter Agenturbetreiber schreibt Öffnungskonzept für Geschäfte und die Kultur in der Stadt.

Die im Kreis Segeberg stetig steigende Inzidenz sorgt bei den Einzelhändlern und Gastronomen in der Stadt für Frust und Verzweiflung. Bei Werten von 114 und mehr ist eine Öffnung der Geschäfte und Lokale in weite Ferne gerückt. Dabei hatte eine Meldung des Kreises Segeberg gerade für Hoffnung auf Öffnung bei den Betroffenen gesorgt: Die Luca-App ist jetzt technisch auch im Kreis einsetzbar.

Über die Anwendung können sich registrierte Nutzer mit ihrem Smartphone oder mit einem Schlüsselanhänger in teilnehmenden Geschäften und Lokalen registrieren. Im Infektionsfall kann der Nutzer dem Gesundheitsamt eine lückenlose Kontaktkette präsentieren. Thomas Will, von der Krise stark betroffener Eventmanager aus Norderstedt, hat spontan eine „Öffnungsstrategie für die Gastronomie, Events und die Kultur“ in Norderstedt aufgeschrieben, auf Basis des Einsatzes der Luca-App.

Der Norderstedter Veranstalter Thomas Will.
Der Norderstedter Veranstalter Thomas Will. © Thomas Will | Tom Will

Will: „Mein Konzept ist ein Vorschlag für die zeitnahe Öffnung der Gastronomie und die Durchführung von Events und kulturellen Veranstaltungen in Norderstedt.“ Wer shoppen oder Kultur genießen will, müsste sich in diesem Konzept die Luca-App herunterladen oder sich den Schlüsselanhänger besorgen. Bevor er in Geschäfte oder ins Kulturleben eintaucht, müsste man sich zunächst testen lassen, in einem der Testzentren in Norderstedt oder in der Moorbek-Apotheke. „Bei einem negativen Testergebnis wird ein Tagesticket ausgestellt und in der jeweiligen Location unverlangt vorgelegt. Die Dokumente sollten einheitlich für alle Testzentren gestaltet werden. Das Ticket ist maximal 24 Stunden gültig“, sagt Will. Die Luca-App checke eigenständig beim Verlassen der Location aus. Beim Schlüsselanhänger wird der QR-Code beim Verlassen erneut gescannt.

Wer die App nicht nutzen wolle, der soll in Wills Konzept lediglich einen negativen Test vorlegen, sich dann in eine Liste vor Ort eintragen. Beim Verlassen muss der Betreiber ihn mit allen Daten zum Aufenthalt wieder austragen.

Ob das Konzept mitten in der dritten Corona-Welle umsetzbar sein wird, bleibt fraglich.