Norderstedt. Herbstlaub in der Landschaft sieht zwar schön aus. Wenn die Blätter aber in der Kanalisation landen, werden sie zum Problem.
Herbstlaub in der Landschaft sieht ja ganz schön aus. Wenn die Blätter aber in der Kanalisation landen, werden sie zum Problem – und sorgen beim Betriebsamt der Stadt Norderstedt für Arbeit. Zuletzt musste die Sielbereitschaft – auch am Wochenende – zu diversen Einsätzen ausrücken. Dabei galt es, Sinkkästen in den Gullys der Stadt von Laub zu befreien, um die Abflüsse wieder funktionsfähig zu machen. Wegen der verstopften Siele bildeten sich auf mehreren Straßen im Stadtgebiet große Pfützen.
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Reinigungspflicht der Anliegerinnen und Anlieger hin. Die Mitarbeitenden des Betriebsamtes übernehmen die Reinigung und die Laubabfuhr nur dort, wo diese Reinigungspflicht nicht ausdrücklich auf die Grundstückseigentümer übertragen wurde. Entlang der meisten Straßen sind die Anlieger zuständig.
Dort, wo es die Satzung vorschreibt, müssen Gehwege, begehbare Seitenstreifen und Radwege von den Eigentümerinnen und Eigentümern angrenzender Grundstücke gereinigt und von Laub befreit werden. Weiterhin müssen sie entlang vieler Straßen diese bis zur Fahrbahnmitte reinigen. Dies schließt Kfz-Stellplätze ein. Das zusammengefegte Laub darf nicht auf die Fahrbahn oder in die Sielabläufe gefegt werden. Die Einhaltung der Pflichten wird von Wegewarten der Stadt kontrolliert. Wohin mit dem Laub? Eine feste Annahmestelle für Herbstlaub ist noch bis zum 10. Dezember auf dem Betriebshof des städtischen Friedhofs in Harksheide (Anfahrt über Falkenbergstraße) aufgebaut. Dort kann kostenfrei Herbstlaub angeliefert werden – montags bis mittwochs von 8 bis 15 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 12 Uhr.
Muss ich vor meinem Haus das Laub entsorgen? Eine Übersicht über alle Straßen, in denen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümerin der Pflicht stehen, findet sich unterwww.norderstedt.de (Stichwort Straßenreinigungssatzung). Auskünfte dazu erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebsamtes unter 040/53 59 51 73 und -729