Norderstedt. Direkt nach Ende der Sommerferien kommt es zu Covid-19-Fällen: Mädchen brachte Virus wahrscheinlich aus dem Urlaub mit.
Es dauerte nicht einmal 36 Stunden, da war die Schule für 39 Kinder des Lise-Meitner-Gymnasiums (LMG) in Norderstedt bereits wieder beendet: Die Schüler aus zwei sechsten Klassen müssen für 14 Tagen in Quarantäne – wegen eines Corona-Falls in dem Jahrgang. Bereits am zweiten Schultag nach den Sommerferien wurde die Schulleitung vom Gesundheitsamt informiert, dass bei einem Kind aus der sechsten Klasse das Corona-Virus nachgewiesen wurde – und die gesamte Klasse für zwei Wochen in Quarantäne muss.
Fallzahlen im Kreis steigen seit Montag an
Das Lise-Meitner-Gymnasium ist kein Einzelfall: Laut Gesundheitsamt nehmen die Fälle seit Montag zu, bewegen sich aber derzeit noch im einstelligen Bereich. Bei vier Schülern wurde das Virus per PCR-Test nachgewiesen; drei Schulen waren Donnerstag betroffen.
Für Sylvia Poppendieck, die kommissarische Schulleiterin des LMG, kam das total überraschend, da bei den Coronafällen im vergangenen Schuljahr noch nie für eine ganze Klasse häusliche Quarantäne für Mitschülerinnen und Mitschüler verhängt worden war. „Dieses strenge Vorgehen ist total neu“, so Sylvia Poppendieck. Angesichts der Ausbreitung der Delta-Variante sind die Auflagen mit Beginn des neuen Schuljahres verschärft worden.
„Der Infektionsschutz des Kreises Segeberg hält sich an eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts“, sagt Sprecherin Sabrina Müller. „Demnach müssen Personen, die sich länger als zehn Minuten mit einem Infizierten in einem Raum aufgehalten haben, unter Quarantäne gestellt werden. Das gilt auch, wenn Masken getragen worden sind, da es beim Tragen zu Anwendungsfehlern kommen kann.“
Auch eine Parallelklasse musste in Quarantäne
Nachdem das Gesundheitsamt zunächst davon ausgegangen war, dass das nur auf die Klassenkameraden zutrifft, stellte die Schulleitung fest, dass auch eine Parallelklasse betroffen ist. „Da der Religionsunterricht in dem Jahrgang klassenübergreifend unterrichtet wird, haben auch 16 Schülerinnen und Schüler einer Parallelklasse direkten Kontakt gehabt und müssen für 14 Tage in Quarantäne“, sagt Sylvia Poppendieck.
Obwohl das Gymnasium im Gegensatz zu vielen anderen Schulen nach den Ferien an der strengen Trennung von Klassen auf dem Schulhof festgehalten hat, konnte diese im Unterricht nicht eingehalten werden. Mit Folgen.
Die betroffenen Kinder der beiden sechsten Klassen wurden zunächst von der Schule und danach noch einmal vom Gesundheitsamt informiert. Als sich dabei herausstellte, dass es sich bei dem betroffenen Kind und dessen Familie um Reiserückkehrer handelt, entstand kurze Zeit der Verdacht, dass geltende Einreisebestimmungen nicht eingehalten worden seien.
Gesundheitsamt: „kein rechtswidriges Verhalten“
Diese Bedenken wurden gestern jedoch entschieden vom Gesundheitsamt zurückgewiesen: „Es gab mit Blick auf die Rückreise und das sonstige Verhalten kein rechtswidriges Verhalten. Insofern gibt es seitens des Kreises auch keine rechtlichen Ermittlungen gegen ein Elternteil. Generell ermittelt der Infektionsschutz bei jedem positiven Corona-Fall, der uns bekannt wird. Zu diesen Ermittlungen gehören Telefonate, das Klären der Umstände, die Suche nach der Ansteckungsquelle, die Suche und das Erreichen möglicher Kontaktpersonen“, sagt Sprecherin Sabrina Müller.
Zum Hintergrund: Seit 1. August müssen sich Personen nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet grundsätzlich direkt nach Ankunft zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Diese kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis vorliegen. Nach Aufenthalt in Hochrisikogebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Quarantäne nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet nach dem fünften Tag der Einreise automatisch.
Schnelltest des betroffenen Kindes am Montag negativ
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind keine Einzelheiten über die betroffene Familie bekannt. Es heißt jedoch, dass sie nicht in einem Hochrisikogebiet waren, sondern „nur“ in einem Risikogebiet und daher nicht unter Quarantäne standen.
Der Fall schlägt besonders hohe Wellen, weil das betroffene Kind am Montagmorgen in der Schule einen Schnelltest gemacht hatte – dieser aber negativ war. „Leider sind die Tests nicht zu 100 Prozent sicher“, sagt Sylvia Poppendieck, die auch einen Lehrer in Quarantäne schicken musste.
Am heutigen Freitag können die betroffenen Kinder des Jahrgangs einen vom Gesundheitsamt initiierten PCR-Test machen lassen. Eine Erleichterung, finden viele Eltern. „Damit kann man sich zwar nicht aus der Quarantäne freitesten, aber man bekommt hoffentlich ein Stück Sicherheit“, sagt eine Mutter und berichtet, dass einige Eltern in großer Sorge seien, ihre Kinder könnten sich angesteckt haben.
Klage gegen Impfaktion an Schulen wurde abgewiesen
Unterdessen hat das Verwaltungsgericht Schleswig einen Eilantrag gegen die geplanten Corona-Impfungen an Schulen abgelehnt. Der Antragstellerin, mutmaßlich die Mutter eines betroffenen Kindes, fehle bereits die erforderliche Klagebefugnis, heißt es.
Bei dem Impfangebot in der Schule handele es sich um ein freiwilliges Angebot, das niemand annehmen müsse. Es werde auch weder von den Eltern noch von den Schülerinnen und Schülern, die das Angebot nicht annehmen möchten, eine Erklärung verlangt. Auch ein unzumutbarer mittelbarer Druck durch die Schulverwaltung auf die Betroffenen werde nicht ausgeübt.
Wie berichtet können sich Schüler ab zwölf Jahren sowie alle an der Schule tätigen Personen ab 19. August kostenlos und freiwillig an Schulen in speziellen Impfmobilen impfen lassen. Es handelt sich um ein Angebot, das das Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Bildungsministerium und in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, dem Deutschen Roten Kreuz und der Johanniter Unfallhilfe bereitstellt.
Auch am Lise-Meitner-Gymnasium wird es eine Impfaktion geben. Noch bis heute können sich Schüler ab zwölf Jahren dafür registrieren lassen.