Norderstedt. Stadt setzt eine Vorgabe des Landes Schleswig-Holstein um. Was die Änderung ab Juli für die Norderstedter Bürgerinnen und Bürger bedeutet.

Die Änderung stand seit Jahren im Raum – jetzt geht alles ganz schnell: Schon zum 1. Juli dieses Jahres wird die Norderstedter Feuerwehr in eine Berufsfeuerwehr umgewandelt. Die Stadt setzt damit eine Vorgabe des Schleswig-Holsteinischen Innenministeriums um. Das hatte der Stadt kürzlich mitgeteilt, dass „in Norderstedt zeitnah die formale Struktur einer Berufsfeuerwehr zu schaffen“ sei, wie es in einer Mitteilung der Stadt heißt. Der Hintergrund ist, dass Norderstedt mittlerweile deutlich die Einwohnerzahl von 80.000 überschritten hat. Ab dieser Marke müssen Städte in Schleswig-Holstein eine Berufsfeuerwehr aufstellen, das sieht das Gesetz vor.

Norderstedt kratzte schon länger an der 80.000-Einwohner-Grenze, seit 2018 galt deswegen für die Feuerwehren eine Ausnahmegenehmigung. „Die hätte noch bis Anfang 2023 gegolten. Aber es gab jetzt eine erneute Prüfung seitens des Innenministeriums“, sagt Norderstedts Stadtwehrführer Fabian Wachtel. Thema sei unter anderem das Bevölkerungswachstum in Norderstedt gewesen. „Wir haben in den vergangenen 14 bis 16 Monaten mehr als 2000 Neubürger bekommen, haben jetzt gut 82.500 Einwohner.“ Vor dem Hintergrund habe das Ministerium beschlossen, dass die Ausnahmeregelung nicht mehr gelte.

Das „Nordersteder Modell“ soll im Prinzip weiterbestehen

Für die Norderstedter Bürger soll sich durch die Umfirmierung nichts ändern – und für die Feuerwehrleute fast nichts. Denn im Grunde gibt es bereits jetzt eine Art Doppelstruktur – freiwillige Feuerwehrleute der vier Ortswehren arbeiten mit hauptamtlichen Kräften aus dem Feuerwehrtechnischen Zentrum (FTZ) an der Stormarnstraße zusammen. Dabei soll es auch nach dem 1. Juli bleiben. „Das System bleibt das gleiche. Es ändert sich nur der Status“, sagt Norderstedts Bürgermeisterin Elke Christina Roeder (SPD). Das betont auch Fabian Wachtel: „Es ist ein reiner Verwaltungsakt, der gerade vollzogen wird.“ Die Feuerwehrleute bekämen nicht mehr oder weniger Geld, neue Uniformen oder ein neues Wappen gebe es auch nicht. Und auch die Stadt werde die Umfirmierung kein zusätzliches Geld kosten, wie Elke Christina Roeder betont.

Das aktuelle System firmiert intern unter dem Namen „Norderstedter Modell“. Schon seit mehr als zehn Jahren gibt es die Zusammenarbeit von haupt- und ehrenamtlichen Kräften. Mit Blick darauf, dass die Feuerwehr ab der 80.000-Einwohner-Grenze eine Berufsfeuerwehr werden muss, ist schon seit 2020 eine Aufstockung der hauptamtlichen Kräfte geplant. Aktuell sind es 17, pro Jahr sollen es sechs mehr werden.

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In einigen Jahren sollen Hauptamtliche rund um die Uhr einsatzbereit sein

Hintergrund ist, dass etwa ab 2025 möglich sein soll, dass rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche hauptamtliche Kräfte einsatzbereit sind. „Bisher unterstützen die Hauptamtlichen von Montag bis Freitag, 7 bis 16 Uhr, die Ehrenamtlichen“, sagt Fabian Wachtel. Sie rücken tagsüber zu eher kleineren Einsätzen aus, um die Ehrenamtler zu entlasten, „damit die nicht immer gleich von ihrer Arbeitsstelle abberufen werden“, so Wachtel. An der schon länger geplanten Personalaufstockung werde auch nach der Umfirmierung in eine Berufsfeuerwehr genau so festgehalten. „Aktuell sind sechs Brandmeister-Anwärterstellen ausgeschrieben“, sagt Wachtel.

Er selbst ist derzeit in Personalunion Chef der hauptamtlichen Feuerwehrkräfte und auch Leiter der vier freiwilligen Feuerwehren. Künftig ist der 38-Jährige dann Chef der Norderstedter Berufsfeuerwehr. Er betont, dass die 300 aktiven Kameraden der Ortswehren auch künftig „das Fundament der Leistungsfähigkeit der Norderstedter Feuerwehr“ bleiben. Eine gewisse Änderung wird es für die Freiwilligen dann aber doch geben – sie werde sich „dem Grunde nach auf die wenigen Führungskräfte“ der Ortswehren beziehen. Die Verantwortung für die Einsätze vor Ort wird sich nun nach und nach „auf die Hauptamtlichen verlagern“, sagt Fabian Wachtel – denn so will es das Gesetz. Er betont aber auch, dass der Prozess „über viele Jahre gestaffelt“ verlaufen werde.