Kreis Segeberg. Landesregierung beschließt Änderungen in der Corona-Bekämpfungsverordnung.
Die Corona-Inzidenz im Kreis Segeberg nahm am Wochenende leicht ab und sank auf einen Wert von 129,9. Von Freitag auf Sonnabend wurden laut der Christian-Albrechts Universität in Kiel 34 Covid-19-Neuinfektionen im Kreis gemeldet.
Die Landesregierung hat unterdessen am Freitag Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Wie berichtet gelten seit Sonnabend, 4. Dezember, im Einzelhandel in Schleswig-Holstein die 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Doch es gibt Ausnahmen: Etwa Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Oder Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (durch ärztliches Attest bestätigt), die mit einem negativen Test auch dort einkaufen dürfen, wo 2G-Regeln gelten.
Weitere Ausnahmen von der 2G-Regel gelten grundsätzlich in Geschäften für Lebens- und Futtermittelangebote, auf Wochenmärkten, in Getränkemärkte, Apotheken, Geschäften für medizinische Hilfsmittel und Produkte, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäusern, Babyfachmärkten, im Zeitungsverkauf, in Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkten, Blumengeschäften, Tierbedarfsmärkten sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln). Auch für den Einzelhandel außerhalb geschlossener Räume – etwa beim Weihnachtsbaumverkauf unter freiem Himmel – gelten keine 2G-Anforderungen.
Hingegen werden in Ladenlokalen von Dienstleistern, die ähnlich wie Einzelhandelsgeschäfte von Laufkundschaft aufgesucht werden (Reisebüros, Autovermietungen, Änderungsschneidereien), 2G-Regelungen eingeführt. Due Ausnahmen hier gelten für Fahrrad-, Handy- und Kfz-Werkstätten, Banken und Sparkassen, Reinigungen und Waschsalons, Friseurgeschäfte, Optiker und Hörgeräteakustiker, Ladenlokale für medizinisch und pflegerische Dienstleistungen.
Bei allen Ausnahmen gilt: Wenn es sich um Mischangebote in den Läden handelt, ist der Schwerpunkt des Angebotes maßgeblich. Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, auf die 2G-Pflicht per deutlichem Aushang aufmerksam zu machen und mehrfach täglich stichprobenhaft Kontrollen durchzuführen.