Geesthacht. Für die Sanierung von St. Salvatoris-Kirche in Geesthacht fehlt Geld. Die Bürgerstiftung „Danke Geesthacht“ fordert Einwohner heraus.

Äußerlich erstrahlt St. Salvatoris wieder im vollen Glanz. Die Sanierung der Fassade der 1685 erbauten Kirche ist abgeschlossen. Das hölzerne Fachwerk des ältesten erhaltenen Gebäudes in Geesthacht hat einen neuen Spezialanstrich erhalten. Rund 240.000 Euro hat das gekostet. Etwa 95.000 Euro davon sind durch Spendenaktionen, Kollekten vor Ort und einen Zuschuss der Stadt in Höhe von 70.000 Euro zusammengekommen. Den Restbetrag von 145.000 Euro muss die evangelische Kirchengemeinde aus eigener Kasse zahlen.

Und an dieser Stelle tritt die Bürgerstiftung „Danke Geesthacht“ auf den Plan. „Wir möchten die Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Geesthacht und Umgebung herausfordern“, sagt der Kuratoriumsvorsitzende der Bürgerstiftung Prof. Dr. Jan Kramer. Jeder bis zum 31. Dezember zum Zweck der Fassadensanierung gespendete Euro wird bis zu einer Summe von 20.000 Euro von der Bürgerstiftung verdoppelt.

Bürgerstiftung verdoppelt Spenden für St. Salvatoris

„Wir als Bürgerstiftung möchten damit verdeutlichen, dass wir eine Mitmachstiftung sind. Unser Stiftungszweck ist breit gewählt, und wir sind für Vereine und Verbände bei gemeinnützigen Aktionen gerne Ansprechpartner und Partner für unsere Stadt Geesthacht“, betont Jan Kramer.

St. Salvatoris-Kirche
Im Mai war die St. Salvatoris-Kirche eingerüstet worden. Inzwischen ist die Sanierung abgeschlossen. © Dirk Schulz | Dirk Schulz

Spenden für die Aktion zur Unterstützung der Fassadensanierung gehen an die Bürgerstiftung „Danke Geesthacht“ unter Angabe des Zwecks „St. Salvatoris“. Die IBAN lautet DE39 2306 3129 0000 1850 60. Dazu Jan Kramer: „Jede kleine Spende hilft weiter – von Menschen für Menschen in unserer Region.“

In der Bürgerstiftung kann jeder aktiv werden, ob als Spender oder Zustifter, ob mit Geld, Zeit oder Ideen. Die Bürgerstiftung kann von Bürgern in ihrer letztwilligen Zuwendung auch als (Mit-)Erbin oder Vermächtnisnehmerin testamentarisch eingesetzt werden.