Schwarzenbek. Vermögensberater schaltet Inkasso-Unternehmen ein, weil Kundenstellplätze belegt werden. Muss gezahlt werden? Das rät der ADAC.
Einmal falsch parken und 154 Euro zahlen. Das ist mehreren Menschen in den vergangenen Wochen passiert, die hinter dem Geschäftshaus an der Lauenburger Straße 7/9 einen der mit „DVAG Vermögensberatung“ gekennzeichneten Stellplätze genutzt haben. Falschparker kritisieren die kleinen Schilder, mehrere sprechen in E-Mails und Zuschriften an unsere Zeitung von „Abzocke“.
Ein Falschparker räumt zwar sein Versäumnis ein, hält aber die Höhe der Forderung für überzogen. Üblicherweise werden bei Parkverstößen im öffentlichen Raum zwischen zehn und 15 Euro fällig — sofern keine Behinderungen vorliegen oder Feuerwehrzufahrten zugeparkt werden. „Es stellt sich die Frage, ob diese Art von privater Parkraumbewirtschaftung für den Schwarzenbeker Einzelhandel und die Verbraucher wünschenswert ist. Wer mit einem 150-Euro-Ticket vergrault wurde, wird künftig einen Bogen um die Innenstadt machen“, sagt ein Innenstadtkunde, der von Park & Collect angeschrieben wurde.
Falschparker müssen 154 Euro in Schwarzenbeker Innenstadt zahlen
Ganz anders sieht das der selbstständige Vermögensberater Nico Schumacher. Seit Anfang 2019 hat er sein Büro an der Lauenburger Straße 9. Im Hinterhof sind Parkplätze, die seit Jahren von Kunden umliegender Geschäfte genutzt werden. Schumacher will für seine Kunden gut erreichbar sein, hatte zunächst zwei Parkplätze angemietet – und diese mit Schildern in Größe eines Autokennzeichens markiert. Kostenpunkt: Ein niedriger dreistelliger Betrag pro Parkplatz und Monat. Die genaue Summe wollte er nicht nennen.
„Die Parkplätze waren ständig besetzt. Nicht von meinen Kunden, die mussten sich oft weiter entfernte Stellplätze suchen. Ich habe anfangs Falschparker persönlich auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Allerdings befindet sich mein Büro im zweiten Stockwerk. Deshalb war das schwierig“, sagt der Unternehmer.
Dann druckte Schumacher Hinweiszettel, die er unter Scheibenwischer klemmte. Die flatterten durch die Stadt. Er mietete zwei weitere Parkplätze an, die er ebenfalls mit Schildern versah. „Ich dachte, dann bliebe wenigstens ein freier Platz für meine Kunden. Das funktionierte aber auch nicht.“
Die Polizei ist auf dem Privatgrundstück nicht zuständig
Letztlich habe er sich entschieden, die Firma Park & Collect einzuschalten. „Ich habe mich umfassend über das Thema informiert. Beauftrage ich ein Abschleppunternehmen, muss ich die Kosten zunächst auslegen und den Besitzer des Autos ermitteln.“ Als Privatperson bekomme er jedoch keine Auskünfte über Fahrzeughalter. „Ich habe mich für Park & Collect entschieden, weil das Unternehmen meine Interessen vertritt und das finanzielle Risiko trägt“, sagt Schumacher.
Stellt er einen Verstoß fest, dokumentiert er diesen mit einem Foto und leitet dieses an das Unternehmen weiter. Die Bearbeitungskosten für Halterermittlungen behält zum Großteil Park & Collect ein.
Ein Betroffener hat die Polizei eingeschaltet. Doch die erklärte sich für nicht zuständig, da es sich um ein Privatgrund handelt. ADAC-Sprecherin Katja Legner erläutert die rechtlichen Grundlagen: „Vom Parkraumbewirtschafter wird ein sogenannter Vergleichsvorschlag gemacht, dem Halter wird angeboten, eine Pauschale von 20 bis 40 Euro an den Grundstückseigentümer beziehungsweise -berechtigten zu zahlen, der Rest sind Gebühren.“ Diesen Vergleichsvorschlag müsse der Fahrzeughalter aber nicht annehmen: Weder die Vergleichssumme noch die Inkassokosten könnten geltend gemacht werden.
Falsch geparkt - Alles eine Frage der Abwägung
Der ADAC rät, umgehend eine vorbeugende Unterlassungserklärung an den Parkraumbesitzer zu schicken – idealerweise per Einschreiben –, auch die Parkraumbewirtschafter darüber zu informieren. Hintergrund: Der BGH hat Grundeigentümern und Bewirtschaftern neben Abschleppen und Vertragsstrafenforderung (bei Beschilderung) auch die Möglichkeit eingeräumt, bereits beim ersten Verstoß wegen vermeintlicher Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung zu verlangen.
Wer die geforderte Erklärung verweigert, riskiert weitere Kosten: Park & Collect kann einen Anwalt einschalten. Kosten dafür: weitere etwa 150 Euro. Wichtig zu wissen: Wer die Erklärung abgibt, und dort später dennoch parkt, riskiert sogar eine Vertragsstrafe von mehreren Hundert Euro. Letztlich eine Frage der Abwägung.