Grömitz. Erwachsene sollen das Tier für 20 Kinder festgehalten haben. Unverpixelte Bilder mutmaßlicher Täter wird es aber nicht geben.

Im Fall eines womöglich durch Massenstreicheln verendeten Schweinswals in der Ostsee wird es vorerst keine Fahndung mit ungepixelten Fotos geben. Wie Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Lübeck am Dienstag mitteilten, hat das Amtsgericht der Stadt den Antrag auf Genehmigung einer Öffentlichkeitsfahndung abgelehnt. Bislang haben sich nur wenige Zeugen gemeldet – aber immerhin ein Verdächtiger.

Wie berichtet, ermitteln die Behörden gegen mehrere Unbekannte, die Anfang Juli möglicherweise den Tod eines streng geschützten Schweinswals vor Grömitz verschuldet haben sollen. Nach bisherigen Erkenntnissen haben Erwachsene den kleinen Wal in der Ostsee eingekesselt und festgehalten. Dann sollen sie mehr als 20 Kinder ins Wasser gerufen haben, die den Meeressäuger festgehalten, umarmt und gestreichelt haben. Kurz danach wurde das Tier offenbar schwächer und verendete.

Schweinswal in Ostsee stirbt nach Massenstreicheln

Eine Sektion des Wals habe zwar ergeben, dass er an Herz- und Lungenwürmern gelitten habe, hieß es weiter. Da aber auch nicht auszuschließen sei, dass das Tier durch den intensiven Kontakt mit den Menschen verendet sei, werde jetzt wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ermittelt.

Der Bestand von Schweinswalen in Ostsee und Nordsee geht drastisch zurück.
Der Bestand von Schweinswalen in Ostsee und Nordsee geht drastisch zurück. © dpa | B3500 Bernd Lammel Wwf

Diese Vorschrift stellt es unter anderem unter Strafe, wenn wildlebenden Tieren der streng geschützten Arten nachgestellt wird, sie gefangen, verletzt oder getötet werden. Vorsätzliches Handeln wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, im Falle der Fahrlässigkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe.

Schweinswal einkesselt? Verdächtiger meldet sich

Auf den Zeugenaufruf haben sich laut Polizei nur wenige Personen gemeldet und Angaben zu dem Vorfall gemacht. "Unter ihnen war allerdings auch ein Mann aus Nordrhein-Westfalen, der mitgeteilt hat, er sei einer der Erwachsenen gewesen, die im Wasser bei dem Tier waren", teilte die Polizei mit.

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Der Mann werde nunmehr als Beschuldigter in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geführt, ihm soll rechtliches Gehör zu dem Vorwurf gewährt werden. "Bei dem Mann handelt es sich nicht um die mit einem Neoprenanzug bekleidete Person, die auf den bislang verpixelt veröffentlichten Fotos und dem Video abgebildet war", stellt die Polizei jedoch klar.

Zeugen nach Tod von Schweinswal gesucht

Eine Öffentlichkeitsfahndung sollte bei der Ermittlung der weiteren mutmaßlichen Täter helfen. Das Amtsgericht Lübeck lehnte dies jedoch ab, da das Gewicht der Straftat nicht so erheblich sei, dass der "mit der Öffentlichkeitsfahndung verbundene intensive Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person angemessen und verhältnismäßig wäre".

Zeugen des Vorfalls vom 9. Juli werden weiterhin gebeten, sich bei der Wasserschutzpolizei Fehmarn unter der Rufnummer (0) 43 71 / 5030860 zu melden, oder eine E-Mail an fehmarn.wspst@polizei.landsh.de zu senden.